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Hilfe bei Abmahnung von Schulenberg & Schenk

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg vertrat in der Vergangenheit zahlreiche Rechteinhaber und verschickte in deren Namen Abmahnungen wegen angeblich illegalem Up- und Download von urheberrechtlich geschützten Dateien.

Holen Sie sich hier Rat von Medien- und Urheberrechtler Christian Solmecke und seinem Team. Unser auf Filesharing spezialisiertes Team aus erfahrenen Rechtsanwälten weiß, dank langer Erfahrung mit Abmahnungen von Schulenberg & Schenk, wie Sie am besten mit der Situation umgehen sollten. Lesen Sie sich einfach im Folgenden in das Thema ein und sehen Sie sich auch das informative Video an.


Die Kanzlei Schulenberg & Schenk vertritt überwiegend Firmen, die pornografische Filme herstellen. Wenn es um Filme mit erotischem Inhalt geht, versuchen Betroffene leider häufig aus Scham, die Sache schnell zu beenden und nehmen dabei in Kauf, zu hohe Zahlungen zu leisten. Doch verfallen Sie nicht in Panik! Abmahnungen der Kanzlei Schulenberg und Schenk sind keineswegs so dramatisch, wie es scheint. Meinem Team und mir sind diese Abmahnungen seit vielen Jahren bekannt und wir haben bereits hunderte von Betroffenen vertreten, die in der gleichen Situation waren wie Sie. Nutzen auch Sie unsere Erfahrung und holen Sie sich zunächst anwaltlichen Rat ein. Wir stehen Ihnen gerne jederzeit diskret beratend zur Seite.

Prof. Christian Solmecke, LL.M. Rechtsanwalt | Gesellschafter | Honorarprofessor

Wir sind bekannt aus


Rechteinhaber für die Schulenberg und Partner in der Vergangenheit abgemahnt haben:

  • Herbert Hildebrandt, Haidland 32, 21218 Seevetal, sowie die „Rattles GbR“, geschäftsansässig wie vor, vertreten durch Herrn Hildebrandt
  • Video-Aktuell Betriebs GmbH, Vor der Heeg 7, 56470 Bad Marienberg
  • Firma Purzel-Video GmbH, Industriestr. 69 a, 98669 Veilsdorf
  • Berlin Media Art, Inhaber Raymond Louis Bacharach, Knesebeckstraße 20/21, 10623 Berlin (Umfirmierung hieß früher: John Thompson Productions e.K., Leopoldstr. 82, 80802 München)
  • G&G Media Foto-Film GmbH, Ginsterweg 15a, 42781 Haan
  • PlayVision Media Group AG, Aubuendt 36, FL-9490 Vaduz, Liechten-stein
  • Smash Pictures Inc., 9619 Canoga Ave., Chatsworth CA 91311, USA
  • VPS Film-Entertainment GmbH, Waldmeisterstr. 72, 80935 München
  • Magmafilm GmbH, Annastraße 35-39, 45130 Essen
  • Musketier Media GmbH & Co. KG, Maienbeeck 3, 24576 Bad Bramstedt
  • NB Media EK, Inh. Nicole Borch, Kopingstraße 20, 63165 Mühlheim/Main
  • Belrose International B.V., Energiestraat 4b, 1135 GD Edam, Niederlande
  • Combat Zone Corp.., 9644 Lurline Ave., Chatsworth, CA 91311, USA
  • Kick Ass Pictures Inc., 710 Ivy St., Glendale, CA 91204, USA
  • Tabu & Love Film GmbH, Annastr. 68, 45130 Essen
  • JAE1 GmbH, vertreten durch Herrn Namfon Fleischmann, St. Veiterstraße 12, 5652 St. Veit, Österreich
  • Los Banditos FILMS GmbH, Haus des Films, Schwabstraße 33, 70197 Stuttgart
  • Eroticplanet Wolfgang Embacher GmbH, Lindenstraße 38, 25524 Itzehoe
  • Mango Distribution LLC, 8345 NW 66 Street Suite A 3026, Miami FL 33166, USA
  • Firma Elegant Angel Productions, 8015 Deering Avenue, Canoga Park, CA, 91304, USA
  • Eronite Media LTD, Rotkehlchenweg 9c, 14476 Potsdam
  • Filly Films, 9320 Mason Ave., Chatworth CA 91311, USA, vertreten durch den Geschäftsführer Dion Giarrusso
  • Mad Dimension GmbH, Quälkampsweg 97a, 22880 Wedel
  • Bolu Filmproduktion und -verleih GmbH, Schweinfurter Str. 82, 97493 Bergrheinfeld

Das fordern Schulenberg & Schenk von Ihnen:

Frauen-Schatten tanzen erotisch vor Love-Neon-Buchstaben

Mit der Abmahnung begehrt die Kanzlei Schulenberg & Schenk die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, außerdem noch -statt Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung- die Zahlung eines Vergleichsbetrags, der je nach Anzahl der getauschten Dateien € 1.298,00 oder mehr beträgt.

Die Abmahnungen sehen wie folgt aus:

Seite 1 bis 2:

Zunächst ergibt sich aus der ersten Zeile der Abmahnung, welcher Rechteinhaber vertreten wird.

Anschließend erklärt Schulenberg & Schenk, dass die Mandantin Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte ist und eine Ermittlungsfirma zweifelsfrei festgestellt habe, dass eine oder mehrere bestimmte Dateien (Filmwerke) über Ihren Internetanschluss, zu einem bestimmten Zeitpunkt (Datum, Uhrzeit), unter einer bestimmten IP-Adresse, unerlaubt weltweit anderen Nutzern über eine Internettauschbörse angeboten worden sei/en.

Anschließend erörtert die Kanzlei Schulenberg & Schenk, dass Ihre Daten mittels Anordnungsverfahrens ermittelt worden sind.

Weiter wirft die Kanzlei Ihnen aufgrund der ermittelten Daten einen Verstoß gegen das Urhebergesetz (UrhG) vor und erklärt auch, dass und warum Sie als Inhaber des Internetanschlusses auch für den Zugriff anderer Personen über Ihren Anschluss als sog. Störer haften.

Seite 3:

Auf Seite 3 erläutert die Kanzlei Schulenberg & Schenk, welche Ansprüche der Mandantin gegen Sie zustehen. Das sind zum einen ein Unterlassungsanspruch und zum anderen Ersatzansprüche.

Unterlassungsanspruch:

Im Vordergrund steht unter Ziff. III zunächst der Anspruch auf Unterlassung. Es heißt diesbezüglich:

„In diesem Zusammenhang haben wir Sie hiermit namens und in Vollmacht unserer Mandantin aufzufordern, eine angemessene und strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben (beispielsweise die beigefügte)und bis spätestens zum …. (Fristende) an uns zurückzusenden.“

Die von der Kanzlei Schulenberg & Schenk erwähnte und vorformulierte Unterlassungserklärung finden Sie schließlich im Anhang an das Schreiben.

Ferner werden Sie aufgefordert, dass sich unter Umständen auf Ihrem Rechner befindliche Filmwerk zu vernichten.

Vergleichsangebot:

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk bietet anschließend auf Seite 3 am Ende ein Vergleichsangebot an, welches in der Regel € 1.298,00 beträgt.

Soforthilfe vom Anwalt

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Wie reagiere ich nun auf eine derartige Abmahnung?

Unterschreiben Sie auf keinen Fall unüberlegt die beigefügte Unterlassungserklärung und senden sie an die Kanzlei zurück. Es ergeben sich dann nämlich unter Umständen folgende Nachteile:

  • Sie erkennen unter Umständen die Schuld an.
  • Sie erkennen die Kosten der Gegenseite an.
  • Sie sind an die Erklärung gebunden, ohne dass etwaige Änderungen der Gesetzeslage oder Rechtsprechung berücksichtigt werden.
  • Häufig sind die Vertragsstrafen zu hoch angesetzt.
Video von Christian Solmecke zum Thema: Wie reagiere ich richtig, wenn ich eine Abmahnung von Schulenberg & Schenk erhalten habe?
YouTube-Video: Filesharing-Abmahnung Schulenberg & Schenk – So verhalten Sie sich richtig!

Andererseits sollten Sie auch keinesfalls den Kopf in den Sand stecken und nicht auf die Abmahnung reagieren!

Grundsätzlich sollte der Abgemahnte seiner Pflicht zur Abgabe einer Unterlassungserklärung nämlich nachkommen. Anderenfalls droht ein kostenaufwändiges Einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht.

Dringend zu empfehlen ist daher die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung, die den Unterlassungsanspruch der Gegenseite erledigt. Diese sollte so formuliert werden, so dass so wenig wie möglich aber soviel wie nötig zugestanden wird. Derartige modifizierte Unterlassungserklärungen werden von spezialisierten Rechtsanwälten formuliert.


Wir helfen Ihnen gerne! Das Expertenteam steht Ihnen gerne Rede und Antwort für Ihre Fragen.

Rufen Sie uns unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an.

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