AG Köln: Ein Gutachten, welches von dem AG Köln eingeholt wurde, schafft Hoffnung bei unzähligen abgemahnten Filesharern.
In dieser Ausgabe unsere Videoblogs spricht RA Solmecke über den Inhalt des Gutachtens.
Laut diesem Gutachten über DSL-Anschlüsse der Deutschen Telekom, kann bei der Feststellung der IP Adresse die genaue Zeit der Zuordnung ggf. falsch berechnet sein.
So besagt das Gutachten, dass es einen Zeitraum von ca. einer Sekunde nach Trennung der Verbindung gibt, in dem sich eventuell ein anderer User mit der selben IP anmelden könnte und so die Berechnung fehlerhaft würde.
Wir werden an diesem Thema dranbleiben und hier weiter darüber berichten.
Die Kanzlei Wilde, Beuger & Solmecke ist seit Jahren auf Abmahnungen wegen Filesharings spezialisiert. Gerne beraten wir Sie daher an unserer Filesharing- Hotline unter der Rufnummer 0221 / 400 67 55.
Selbstverständlich können Sie auch unseren diesbezüglichen Chat nutzen.