Haben Sie auch eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung durch Verbreitung von einer TV-Serie wie Constantine bekommen und wissen nicht, wie Sie verhalten sollen?
Sehen Sie hierzu unser Video:
Die Kanzlei Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München mahnt wegen Filesharings ab. Aktuell geht es um den die TV-Serie „Constantine“. Rechteinhaberin ist dabei die Constantin Film Verleih GmbH, Feilitzschstraße 6, 80802 München
Geltend gemacht werden von Waldorf Frommer Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Die Kanzlei zeigt sich gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 815,00 € mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.
Lassen Sie sich auch bei der Abmahnung wegen Verbreitung einer TV-Serie nicht dazu hinreißen, die die von Waldorf Frommer geltend gemachten Forderungen ohne Prüfung zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich daher.
Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.
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