Die Deutsche Telekom macht auf eine gefährliche Sicherheitslücke bei einigen ihrer WLAN-Router aufmerksam-was Sie unbedingt beherzigen sollten. Ansonsten müssen Sie mit unangenehmen Konsequenzen wie einer Filesharing-Abmahnung rechnen.

 

Betroffen sind laut Telekom die Modelle Speedport W 504V, W 723V Typ B und W 921 V. Außenstehenden sei es nun möglich, sich unbefugt über WLAN in das Netzwerk einzuwählen. Somit kann der Anschluss auch von Fremden wie vom Anschlussinhaber selbst genutzt werden.

Fremde Nutzer belassen es dabei nicht unbedingt bei dem vergleichsweise harmlosen Surfen im Internet, sondern infizieren Ihren Rechner mit Malware wie Trojanern (besonders gefährlich für Nutzer des Online-Banking).

Darüber hinaus nutzen manche die WLAN-Verbindung gerne zum illegalen Verbreiten von urheberrechtlich geschützten Dateien über Tauchbörsen. In diesem Fall müssen Sie als Anschlussinhaber damit rechnen, dass Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten und im Wege der sogenannten Störerhaftung zumindest für die Abmahnkosten in Anspruch genommen werden. Denn Sie sind müssen nach der Rechtsprechung bei der Verwendung einer WLAN-Verbindung marktübliche Sicherungen verwenden. Hierzu gehört ein hinreichend sicheres Passwort.

Noch unangenehmer wir die Sache dann, wenn Kriminelle die WLAN-Verbindung etwa zu dem Herunterladen oder Verbreiten von kinderpornografischen Dateien nutzen- was eine schwere Straftat darstellt. In diesem Fall müssen Sie zumindest mit der Einleitung von Ermittlungen rechnen, die unter Umständen unangenehme Maßnahmen wie eine Durchsuchung sowie die Sicherstellung Ihres Rechners einschließen.

Fazit:

Von daher sollten Nutzer der betroffenen Geräte am besten vorerst die WLAN-Funktion komplett ausschalten. Laut Telekom wird an einem Sicherheitsupdate intensiv gearbeitet. Ist die Funktion „Easy Support“ eingeschaltet, wird das entsprechende Update automatisch aufgespielt.Nähere Hinweise und Anleitungen der Deutschen Telekom finden sie hier.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

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