Derzeit erreichen uns vermehrt Anfragen zu einer per E-Mail versendeten „Abmahnung“ eines Rechtsanwalts „Manuel Holleis“. Angeblich vertritt er Universal Pictures und mahnt allgemein „Urheberrechtsverletzungen“ an, die „geschützte Werke“ seines „Mandanten“ beträfen. Bitte reagieren Sie darauf nicht, es handelt sich um ein Fake.
Aktuell werden massiv Spam-E-Mails mit einer Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung versendet. Dabei handelt es sich ganz klar um Fakes, was sich u.a. aus folgenden Aspekten ergibt:
- Aus den Fake-Mails wird nicht einmal klar, welche Urheberrechtsverletzung den Betroffenen genau vorgeworfen werden soll – dies ist generell immer ein wichtiges Indiz für ein Fake. Bei einer echten Abmahnung müsste das konkrete Werk, z.B. ein Film, konkret benannt werden.
- Außerdem muss klar werden, welche Art von urheberrechtsverletzender Handlung vorgeworfen wird, meist z.B. der Upload im Rahmen einer Peer-to-peer-Tauschbörse.
- Zudem weisen die zahlreichen Rechtschreibfehler auf ein Fake hin.
- Auch ist hier der Digital Services Act nicht einschlägig.
- Schließlich lässt sich ein Manuel Holleis nicht in dem bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis finden.
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Auf Seite zwei wird – ebenfalls mehr als ungewöhnlich – auf eine Internetadresse verwiesen, die „Abgemahnte“ aufrufen sollen. Diese scheint von einem tatsächlich existierenden Anwalt kopiert worden zu sein, wobei hier noch der Punkt „Sie haben eine Zahlungsaufforderung erhalten?“ hinzugefügt wurde. Hier soll sich der Abgemahnte zu Verifikationszwecken mit seiner E-Mail-Adresse und seinen persönlichen Daten identifizieren. Wir vermuten, dass es den Versendern dieses Schreibens nicht nur um die Zahlung der Geldsumme, sondern auch um die Daten geht, die im Rahmen dieser „Verifikation“ erlangt werden sollen.
Daher unser dringlicher Aufruf an alle, die eine solche Mail bekommen haben: Bitte ignorieren Sie diese und löschen Sie sie umgehend. Klicken Sie nicht auf die angegebene Internetadresse und geben Sie dort keine Daten ein!
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