Digiprotect fordert bereits seit einigen Jahren über Media Inkasso mutmaßliche Filesharer zur Entrichtung von Zahlungen auf. Neuerdings bedient sich Digiprotect hierzu auch des Inkassobüros acoreus collection Services.
Seit einigen Wochen erhalten wir jetzt auch Schreiben von Acoreus Collection Services GmbH Inkasso. Geltend gemacht wird eine Hauptforderung in Höhe von 1.335,36 €, die als „Haupt- und Nebenforderungen“ bezeichnet wird und nicht näher auf der Rückseite aufgeschlüsselt wird. Es handelt sich bei der Hauptforderung vermutlich um eine Pauschale für Rechtsanwalts- und Lizenzkosten, die zuvor über die Abmahnkanzlei U+C (Urmann & Collegen) geltend gemacht worden ist.
Wieso durch die abermalige Aufforderung durch ein Inkassobüro nun weitere (Inkasso-)Forderungen entstehen sollen, ist nicht ersichtlich. Ohnehin sind die Abmahnungen, die Digiprotect in Auftrag gibt, bereits durch etliche Berichterstattungen kritisch hinterfragt worden (Gulli, Telepolis, RA Stadler, Piratenpartei). Es bleibt also auch hier abzuwarten, ob die Inkassoforderung tatsächlich gerichtlich geltend gemacht wird. Die Zurhilfenahme eines Inkassobüros ähnelt dem Vorgehen der Kanzlei Schutt & Waetke, welche Filesharing-Forderungen an das Inkassobüro Infoscore bzw. an die Rechtsanwälte Haas und Kollegen weiterleitet.
Nachdem die Regensburger Kanzlei U+C Forderungen ihrer Mandanten aus Filesharing Abmahnungen in Höhe von 90 Millionen Euro verkauft hat ist zu befürchten, dass mutmaßliche Filesharer in verstärktem Maße von Inkassounternehmen angeschrieben werden.