Es werden wieder vermehrt Filesharing- bzw. Tauschbörsen-Abmahnungen versendet. Vor einigen Jahren schien es, als sei die Zeit der illegalen Filmpiraterie und damit der Abmahnungen dem Ende geweiht, doch dem ist nicht so. Vor allem die bekannte Kanzlei Frommer.Legal sowie einige weitere Kanzleien mahnen wieder vermehrt ab, was für Betroffene schnell geforderte Summen von über 1000 Euro bedeuten kann. Wer derzeit abmahnt, was abgemahnt wird und was Sie dagegen tun könnt, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Dune 2, True Detective und viele mehr: Filesharing-Abmahnungen nehmen rasant zu!https://www.youtube.com/watch?v=D1feM8IAi8Y

Seit über 15 Jahren mahnt die Abmahnindustrie massiv Nutzer ab, so dass wir als Kanzlei im Laufe der Jahre über 70.000+ Mandanten im Filesharing vertreten haben. Irgendwann aber wurde es ruhiger um die Abmahnungen, da mit Netflix, Spotify und Co. plötzlich Streaming-Anbieter am Markt waren, die eine im Verhältnis günstige Alternative darstellten. Doch inzwischen gibt es so viele Anbieter wie Netflix, Amazon Prime, Disney+, Sky, Dazn, Joyn, RTL+ etc., dass es, wenn man auf alle Inhalte Zugriff haben will, wieder so teuer wird, dass der Trend rückläufig ist. Zumal mit Netflix, Sky und bald auch Disney+ zahlreiche Anbieter gegen das Account-Sharing vorgehen. Da macht es für viele Sinn, wieder zu klassischen Tauschbörsen zu wechseln.

Wir jedenfalls sehen an den vielen Betroffenen, die sich derzeit wieder an unsere Kanzlei wegen einer Filesharing-Abmahnung wenden, dass es seit einiger Zeit wieder deutlich mehr werden, weshalb wir Sie and dieser Stelle nochmals darüber aufklären wollen, wer, was abmahnt und was Sie dagegen tun können.

Doch was ist Filesharing überhaupt und ist es illegal?

Vorab nochmals eine kurze Erklärung, was Filesharing eigentlich genau bedeutet und ob es überhaupt illegal ist. Nun, erstmal ist es nichts weiter als das Tauschen von Dateien z.B. Musik, Videos, Software oder Fotos. Viele Nutzer verwenden dafür sogenannte Tauschbörsen, bei denen die Nutzer ihre Dateien meist nicht über einen zentralen Server, sondern direkt zwischen privaten Computern tauschen.

Im Internet gibt es verschiedene öffentliche Peer-to-Peer Netzwerke, welche umgangssprachlich häufig auch als „Tauschbörsen“ bezeichnet werden. Beliebt sind immer noch µTorrent, Vuze (Azureus), Transmission und BitComet. Doch auch Seiten wie Popcorn-Time, die eher wie Streaming-Seiten aussehen, sind brandgefährlich. Mit Hilfe dieser Tauschbörsen können Nutzer beliebige Dateien untereinander tauschen. Dabei kann gezielt nach bestimmten Dateien Musik, Serien oder Filmen gesucht werden. Auf Wunsch werden die Dateien dann direkt von anderen Nutzern heruntergeladen. Um einen möglichst schnellen Download zu ermöglichen, werden die Dateien dabei in viele Teile zerlegt und von vielen verschiedenen Nutzern heruntergeladen.

Schon während des Downloads werdet ihr als Nutzer häufig selbst zum Anbieter. In der Regel werden auch Daten, die noch nicht komplett heruntergeladen wurden, bereits anderen Nutzern bereitgestellt. Somit werden bei vielen Tauschbörsen unbedarfte Nutzer häufig völlig unbewusst zu Download-Anbietern.

Dabei ist Filesharing grundsätzlich nicht illegal. Allerdings dürfen über die Tauschbörsen eben keine urheberrechtlich geschützten Werke verbreitet werden. Als urheberrechtlich geschützte Werke zählen häufig Musikstücke, Hörbücher, Filme, Serien, E-Books und kommerzielle Software sowie Videospiele. Wer also aktuelle Kino-Blockbuster, aktuelle Top-Serien sowie aktuelle Chart-Musik lädt, der wird mit einer Abmahnung rechnen müssen. Eine Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen ist nämlich illegal und wird in letzter Konsequenz durch die Rechteinhaber dann auch konsequent abgemahnt.

Und was viele Nutzer immer Missverstehen: Beim Filesharing wird in der Regel nicht das Herunterladen, sondern das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Werken in einer Tauschbörse abgemahnt. Viele Nutzer sind sich ihrer Schuld jedoch nicht bewusst, da diese nicht wissen, dass sie bei den meisten Tauschbörsen während des Downloads gleichzeitig zum Anbieter werden. Und Nutzer haben nicht das Recht, geschützte Werke Dritten anzubieten.

Deshalb sind hier Rechteinhaber wie Warner Bros, Universal Music, Twentieth Century Fox, Constantin Film und wie sie alle heißen auf Zack, lassen sich durch bekannte Abmahnkanzleien vertreten, die Nutzer dann im Namen der Rechteinhaber abmahnen lassen.

Wie kommen die Kanzleien am Ende auf mich?

Jetzt fragen sich die meisten, wie denn die Rechteinhaber schlussendlich auf Nutzer kommen, um ihnen sodann eine Abmahnung zuzusenden. Das ist heutzutage tatsächlich alles sehr standardisiert. Vereinfacht gesagt gibt es Firmen, die die Tauschbörsen „überwachen“ und die dort aktiven IP-Adressen festhalten, über die zu einem Zeitpunkt X ein Film oder dergleichen heruntergeladen und angeboten wurde. Die Daten werden dokumentiert.

Da man aber nicht weiß, welcher Name oder welche Postanschrift hinter der IP steht, muss erst ein sog. Auskunftsverfahren vor dem zuständigen Landgericht geführt werden, wenn die Rechteinhaber von eurem Provider, zB der Telekom oder Vodafone, wissen wollen, wem die IP-Adresse zum Tatzeitpunkt zugeordnet war. Sobald ein solcher Beschluss ergeht – was Routine ist, wird von eurem Provider sodann verlangt, dass er Auskunft erteilt, wem die IP-Adresse zum Tatzeitpunkt gehörte. Der Provider schaut nach, erteilt Auskunft und im nächsten Schritt bekommt ihr unangenehme Anwalts-Post in Form einer Filesharing-Abmahnung. Adressiert immer an Internetanschlussinhaber, da nur dieser ermittelt werden kann.

Diese werden dann mit einer teuren Abmahnung per Post angeschrieben. Doch wer mahnt aktuell ab? Kommen wir daher jetzt zu den Kanzleien, die derzeit viel abmahnen und zu einigen Titeln, bei denen ihr aufpassen müsst.

Besonders aktiv ist hier vor allem noch die seit jeher bekannte Abmahnkanzleien Nr. 1 aus München Frommer.Legal, die früher Waldorf Frommer hieß. Aber auch Kanzleien wie Nimrod, RKA, Sawari oder IPPC Law mahnen im großen Stil ab.

Frommer.Legal vertritt nahezu allen großen Rechteinhaber, wenn es um Musik, Filme, Serien oder auch Hörbücher geht. Hier werden eigentlich stets alle Blockbuster abgemahnt, aber auch unzählige weitere Filme und Serien. Aktuell besonders die Blockbuster Dune 2, Dune 1, The Beekeeper, Dansel oder auch The Zone of Interest. Bei Filmen werden in der Regel 1000 Euro verlangt, bei einzelnen Serien-Episoden rund 650 Euro.

Nimrod wiederum mahnt aktuell massiv die Spiele Dungeons 4, Tropico 6, Railway Empire 2, Barotrauma sowie New Cycle ab. Hier solltet ihr massiv aufpassen! NIMROD verlangt rund 850 Euro.

RKA ist genau wie Frommer oder Nimrod schon länger im Abmahnbusiness dabei und mahnt zurzeit ebenfalls vor allem Computerspiele ab, wie Dead Island 2. Gerade bei Dead Island 2 wird es teuer. Hier verlangt die Kanzlei stolze 2200 Euro.

IPPC Law (Daniel Sebastian) mahnt vor allem Pornofilme ab. Auch wenn eine Abmahnung wegen eines Pornofilms ein für viele besonders heikles Thema ist, gilt in allen Fällen, dass Betroffene nach Erhalt einer Filesharing-Abmahnung die Ruhe bewahren und keinesfalls voreilig handeln sollten. In einer aktuellen Abmahnung, die wir von einem Mandanten vorliegen haben, wurden hier 1302,62 Euro für einen Porno verlangt.

Sawari aus Hamburg mahnt ebenfalls Pornos ab. Bei Sawari variieren die Summen, doch belaufen sich die Forderungen gegen Abgemahnte auf rund 650 Euro.

Höhe der geforderten Summen

Zu der Berechnung der geforderten Summen hat ganz aktuell das OLG Frankenthal entschieden. Die Summen werden nach der sog. Faktorberechnungsmethode errechnet. Dieser liegt dabei die Überlegung zugrunde, dass darauf abzustellen ist, wie häufig aufgrund der Beteiligung des Filesharers an der Tauschbörse von unbekannten Dritten auf die geschützten Titel theoretisch zugegriffen worden ist. Der BGH sagt hier, dass ein Faktor 400 für Musiktitel angemessen sei. Dann müsst ihr den Kaufpreis eines Musiktitels nehmen und diesen x 400 rechnen. Das OLG Frankenthal sagte nun aber, dass das für Filme nicht gelten könne und legte für einen Film den Faktor 100 fest. Das sind aber immer noch große Summen, die da theoretisch auf Sie zukommen können.

Was soll ich als Abgemahnter also tun?

Nach Erhalt einer Abmahnung sollten Sie nicht in Panik geraten. Die meisten der versendeten Abmahnungen sind angreifbar. Es beginnt bereits damit, dass die Abgemahnten Anschlussinhaber sich oft überhaupt keiner Schuld bewusst sind, da sie selbst gar nichts getan haben, dann scheiden sie als Täter aus, denn viell war es ein anderes Familienmitglied oder der WLAN-Anschluss ist gar nicht verschlüsselt. Es gibt bereits hier zahlreiche Möglichkeiten. Um als Internetanschlussinhaber gegen die Abmahnung erfolgreich vorgehen zu können, müssen Sie daher als erstes die folgenden Punkte unbedingt einhalten:

  • Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung NICHT ungeprüft
  • Treten Sie NICHT mit der abmahnenden Kanzlei in Kontakt, denn das kann einem Schuldgeständnis gleichkommen und die Informationen können gegen Sie verwendet werden.
  • Zahlen Sie kein Geld und unterschreiben Sie NICHT ungeprüft die Unterlassungserklärung.
  • Kontaktieren Sie uns und fragen unsere kostenlose Erstberatung an.
  • Wir haben schon Zehntausende Betroffene vertreten und wissen genau, was die Kanzleien vorhaben und wie wir Sie bestmöglich vertreten können. Es sollte hier der Sachverhalt genau geklärt werden, um sich bestmöglich gegen diese und eventuell weitere Abmahnungen zu schützen.

So hilft WBS Ihnen bei einer Filesharing Abmahnung:

Die Anwälte der WILDE BEUGER SOLMECKE Kanzlei haben Ihren Fokus auf Filesharing Abmahnungen gelegt und in der Vergangenheit dank ihrer langjährigen Erfahrung über 70.000 Mandanten vertreten. Wir lassen Sie nach Erhalt einer Filesharing Abmahnung nicht allein, sondern erzielen für Sie das bestmögliche Ergebnis.

Urheberrechtsverletzungen und Unterstützung bei Filesharing Abmahnungen sind nur selten in der Police der Rechtsschutzversicherungen inbegriffen. Daher übernimmt eine Rechtsschutzversicherung in den meisten Fällen keine Kosten, wenn Sie aufgrund von Filesharing abgemahnt wurden.

In einer kostenlosen Erstberatung können Sie sich einen Eindruck von uns verschaffen und erste Informationen zu Ihrem individuellen Fall einholen. Wenn Sie sich dann für uns entscheiden, gehen wir für eine faire Pauschalvergütung wie folgt vor:

Wie WBS Ihnen helfen kann:

✓ Wir fechten den exakten Verlauf des Ermittlungsverfahrens zunächst an und versuchen die Filesharing Abmahnung abzuwenden
✓ Wir prüfen, ob Sie die Urheberrechtsverletzung selbst begangen haben, oder ob Sie lediglich Anschlussinhaber sind und so für Sie Regelungen der Störerhaftung greifen
✓ Wir erstellen für Ihren Fall eine modifizierte Unterlassungserklärung und unterbinden teure gerichtliche Eilverfahren
✓ Am wichtigsten für Sie: Wir verweigern für Sie die Zahlung von Abmahnkosten und Schadensersatzkosten
✓ Auch bei weiteren Abmahnungen beraten wir Sie gern in Bezug auf eine vorbeugende Unterlassungserklärung
✓ Wenn nötig vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor Gericht

Wir helfen Ihnen gerne! Das Expertenteam steht Ihnen gerne Rede und Antwort für Ihre Fragen.

Rufen Sie uns unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an oder füllen Sie unser Filesharing-Formular aus.