Der Gesetzesentwurf der Bundesjustizministeriums zum Schutz des Verbrauchers vor überteuerten Abmahnungen und Werbeanrufen ist wie erwartet bei der Musikindustrie und der Union auf erbitterten Widerstand gestoßen.
Laut einigen Medienberichten sollen seitens der Union und der Musikindustrie gegenüber dem Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums in Form des Gesetzes gegen unlautere Geschäftspraktiken erhebliche Bedenken geäußert worden sein. Dies gilt insbesondere für die erwogene Deckelung des Streitwertes bei Filesharing-Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen über Tauschbörsen im Internet durch illegale Verbreitung von Musik und Videos auf 500,- Euro. Darüber hinaus verlangt die Union, dass Rechteinhabern die Durchsetzung ihrer Ansprüche erleichtert wird. Vor allem soll das Verfahren zur Einholung von Auskünften über die persönlichen Daten des Anschlussinhabers nach Feststellung einer Urheberrechtsverletzung über den Provider vereinfacht werden. Schließlich soll eine Two-Strikes-Regelung eingeführt werden, wonach Abgemahnte zunächst eine Warnung erhalten sollen.
Wir lehnen die vorgebrachten Einwände gegen den erwähnten Gesetzesentwurf der Bundesjustizministeriums ab. In unseren Augen muss dringend etwas gegen den überzogenen Abmahnwahn unternommen werden, der sich häufig auch gegen Unschuldige richtet. Es geht nicht an, dass Verbraucher als mutmaßliche Filesharer oder auch Online-Händer bei geringfügigen Verstößen gegen das Urheberrecht beziehungsweise Wettbewerbsrecht sogleich mit existenzbedrohenden Forderungen konfrontiert werden. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass sich die Begrenzung der Abmahnkosten nicht auf die Höhe von etwaigen Ansprüchen auf Schadensersatz auswirkt. Von daher ist nicht zu befürchten, dass durch die von der Bundsjustizministerin vorgeschlagenen Änderungen ein „falsches Signal“ gegeben wird. Die vorgeschlagene Deckelung der Streitwerte bei Filesharing-Abmahnungen gilt nur für den erstmaligen Verstoß. Von daher werden Wiederholungstäter mit hohen Forderungen konfrontiert.
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