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Inkassounternehmen

Gerade im Zusammenhang mit Abmahnungen wegen Filesharing werden auch immer wieder Inkassounternehmen aktiv. Diese treten häufig sehr bedrohlich auf. Wir erklären Schuldnern was sie wissen müssen und wie sie sich am besten reagieren sollten.

Was ist Inkasso?

Bei der Inkassotätigkeit treiben die jeweiligen Inkassounternehmen bzw. Inkassobüros Forderungen von Unternehmen im eigenen oder fremden Namen ein. In der Regel sollten die Inkassounternehmen dabei nur die Aufgabe übernehmen die Forderungen beim Schuldner geltend zu machen und diesen auf legalem Wege zur Zahlung bewegen.

Sie können für das Forderungsmanagement die diversen Mittel nutzen, die in der deutschen Rechtsordnung zur Durchsetzung von Forderungen zur Verfügung stehen. Dabei ist die Mahnung von besonderer Bedeutung. Im weiteren Verlauf können auch die Instrumente des Mahnverfahrens und der Zwangsvollstreckung zum Einsatz kommen.

Inkassounternehmendürfen jedoch nicht mehr oder weniger als andere Rechtssubjekte. Auch Inkassounternehmen dürfen also nicht Gewalt anwenden, um Schulden einzutreiben oder einfach Dinge aus der Wohnung des Schuldners entfernen. Die Pfändung darf in der Regel nur der Gerichtsvollzieher vornehmen.

YouTube-Video: Was tun nach Erhalt eines Inkasso-Schreibens?
YouTube-Video: Was tun nach Erhalt eines Inkasso-Schreibens?

Das Eintreiben von fremden Schulden ist als Rechtsdienstleistung, im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) zu klassifizieren. Daraus folgt auch, dass Inkassounternehmen im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sein müssen. Das Register in dem alle Inkassounternehmen eingetragen sein müssen, das sog. Rechtsdienstleistungsregister, ist im Internet für alle Bürger kostenlos einsehbar. Mittlerweile sind über 2000 Inkassounternehmen registriert. Wenn also ein Unternehmen Inkasso betreibt und nicht in diesem Register eingetragen ist, handelt es grundsätzlich rechtswidrig. Seriöse Inkassounternehmen sind meistens außerdem in einem Branchenverband wie dem Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) Mitglied. Die Verbände der Inkassobüros überwachen ihre Mitglieder dahingehend, dass sich diese nicht unseriöser Geschäftspraktiken bedienen. Im BDIU sind über 500 Inkassounternehmen Mitglied.

Nicht selten bekommen Abgemahnte irgendwann ein Schreiben von einem Inkassobüro, das versucht die vermeintliche Forderung aus der Abmahnung einzutreiben. Viele Betroffene sind durch den Erhalt eines solchen Schreibens stark verunsichert und kommen aus Angst der Forderung nach. Dies ist jedoch die falsche Reaktion. Die Forderungen sind unberechtigt!

Schreiben der Inkassobüros sollten direkt elektronisch an einen Anwalt weitergeleitet werden. Dieser kann sich dann gegenüber dem Inkassobüro bestellen.  Die Details prüfen mein Team und ich gerne in einem unverbindlichen, kostenfreien Erstgespräch für Sie.

Christian Solmecke, Rechtsanwalt und Partner bei WBS.LEGAL

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Wenn das Inkassounternehmen über eine entsprechende Registrierung verfügt, dann darf es das Forderungsmanagement oder Inkasso für seine Kunden betreiben. Es darf also die Schuldner zur Erfüllung ihrer Zahlungspflichten auffordern, abmahnen und schließlich über Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung die Forderung durchsetzen. Ebenso können Inkassounternehmen Langzeitüberwachungen von Schuldnern vornehmen, wenn ein vollstreckbarer Titel besteht und eine Vollstreckung aktuell keinen Erfolg verspricht. Das Inkassounternehmen hat also die Aufgabe das Geld einzutreiben.

Die Inkassobüros sind dabei wie andere Unternehmen auch daran interessiert Geld zu verdienen. Dies können sie entweder über Erfolgshonorare tun, die die Auftraggeber bezahlen und zusätzlich kann der sogenannte Verzugsschaden gegenüber dem Schuldner geltend gemacht werden. Der Verzugsschaden ist dabei auf die Inkasso- Kosten gerichtet. Diese Gebühren ergeben sich für den außergerichtlichen Bereich, also bevor ein Titel in der Welt ist, mittelbar aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Alternatives Finanzierungsmodell ist ein tatsächlicher Kauf von Forderungen. Dabei wird die Forderung unter ihrem Nominalwert verkauft und dann in voller Höhe durchgesetzt. Jedoch handelt es sich bei einem solchen Forderungskauf streng genommen nicht um ein Inkasso- Geschäft, da das Unternehmen dann eigene Forderungen durchsetzt. Es stellt wie das Factoring jedoch eine Form des Forderungsmanagement dar. Für den Schuldner ist diese Unterscheidung ohnehin meistens müßig, denn ob die Forderung als echtes Inkasso oder als eigenes Recht geltend gemacht wird, macht aus Sicht des Schuldners kaum einen Unterschied. Es ist jedoch möglich, dass die Forderung von Inkassokosten bei eigenenForderungen der Inkassounternehmenunzulässig ist.

Wie geht ein Inkassobüro typischerweise vor?

Gerade im Zusammenhang mit der massenhaften Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Filesharing werden häufig auch Inkassounternehmen beauftragt, um die Ansprüche einzutreiben. Oft kann man jedoch den Sachverhalt entkräften und die Tatsachengrundlage in Zweifel ziehen. Uns bekannte Inkasso- Firmen sind beispielsweise:

  • Rhein- Inkasso (Mitglied im BDIU)
  • Chmiel- Consulting
  • Debcon GmbH
  • Rainer Haas und Kollegen

Das Forderungsmanagement bzw. Inkasso versucht die Forderung des Auftraggebers möglichst vollständig einzutreiben. Dabei kann jedoch nicht einfach jede Forderung blindlings verfolgt werden, sondern es muss auch der Zahlungsfähigkeit des Schuldners Rechnung getragen werden. Denn auch aus Sicht der Auftraggeber kann kein Interesse an einer Insolvenz des Schuldners bestehen. Wenn der Verpflichtete insolvent wird, kann der Gläubiger nur noch gegen die Insolvenzmasse vorgehen. Selbst wenn seine Forderung durch einen vollstreckbaren Titel gesichert wäre, könnte der Auftraggeber im Falle einer Restschuldbefreiung seine Forderung nicht mehr durchsetzen. Ein Inkassobüro wird daher meistens versuchen genug Druck auszuüben, um eine Zahlung zu erreichen, aber dabei versuchen eine Insolvenz zu verhindern. Die Verhinderung der Insolvenz liegt im allseitigen Interesse.

Die Durchsetzung von Ansprüchen beginnt in der Regel damit, dass der Zahlungspflichtige in Verzug gesetzt wird. Dieser wird meist mit dem ersten Mahnschreiben begründet. Die Mahnung ist die bestimmte und eindeutige Zahlungsaufforderung. Sobald der Verzug eingetreten ist, fallen Verzugszinsen an. Das bedeutet, dass ab Verzugseintritt die Kosten für den Zahlungspflichtigen steigen. Die erste Mahnung darf, wenn sie den Verzug begründet, jedoch noch nicht dem Schuldner in Rechnung gestellt werden.

Inkasso-Schreiben im Aktenschrank

Dies ändert sich bei späteren Mahnungen. Ab dem zweiten Schreiben darf der Gläubiger die Mahnkosten verlangen. Diese Kosten können auch die Gebühren eines Inkassounternehmens beinhalten, wenn die Mahnung erforderlich und zweckmäßig war. Dies kann zum Beispiel ausgeschlossen sein, wenn der Schuldner entweder die Zahlungspflicht abgelehnt hat oder sich umgekehrt schon zum Ausgleich bereit erklärt hat. In beiden Fällen entfallen dabei jedoch nur die Kosten für das Mahnschreiben. Denn wenn die Forderungen bestritten werden, folgt meist ein Gerichtsverfahren und wenn der Ausgleich zugesagt wurde, muss auch gezahlt werden. Ansonsten drohen weitere kostenpflichtige Mahnungen. Die Mahnkosten dürfen jedoch die Ersatzpflicht für einen Anwalt nicht überschreiten. Das Mahnschreiben darf also nicht mehr kosten, als wenn ein Rechtsanwalt dieses geschrieben hätte.

Das Inkassounternehmen wird den Schuldner nicht nur zur Saldierung ermahnen, sondern gegebenenfalls auch über andere Kommunikationswege versuchen eine Einigung zu erreichen. Dabei soll jedoch wie oben beschrieben eine Insolvenz nicht ausgelöst werden. Meist werden für diese Tätigkeiten wiederum Inkassokosten in Rechnung gestellt, die jedoch nicht immer gerechtfertigt sind.

Wenn ein Ausgleich außergerichtlich nicht erreicht werden kann, betreiben Inkassounternehmen häufig das Mahnverfahren. Dieses Verfahren ermöglicht es relativ unkompliziert einen vollstreckbaren Titel zu erhalten. Das Mahnverfahren ist ein mehr oder weniger automatisiertes Verfahren, bei dem nicht gerichtlich überprüft wird, ob ein Zahlungsanspruch besteht. Das Mahnverfahren endet mit der Erteilung eines Mahnbescheids, der dem Schuldner zugestellt wird. Hiergegen kann dieser dann Widerspruch einlegen und so ein gerichtliches Verfahren erzwingen. Dann muss ein Gericht klären, ob die geltend gemachte Forderung rechtmäßig ist und eingefordert werden kann. Es passiert immer wieder, dass in einem solchen Gerichtsverfahren festgestellt wird, dass die Ansprüche nicht bestehen oder überhöht sind. Dies ist dem Geschäft des Inkassounternehmens geschuldet, da es sich um ein Massengeschäft mit fremden Ansprüchen handelt, bei dem nicht jede Forderung zwangsläufig überprüft werden kann.

Wenn ein Widerspruch nicht erfolgt, dann kann ein Vollstreckungsbescheid erlassen werden, der mithilfe des Gerichtsvollziehers vollstreckt werden kann. Der Gerichtsvollzieher darf bei der Vollstreckung dann in der Wohnung des Zahlungspflichtigen Gegenstände pfänden, die dann im Wege der Zwangsversteigerung zur Befriedigung der Ansprüche verwendet werden. Gegen diesen Bescheid kann zwar noch ein Einspruch als Rechtsbehelf eingelegt werden, jedoch kann grundsätzlich die Vollstreckung des Titels nur durch Sicherheitsleistung an das Gericht abgewendet werden. Es sollte daher versucht werden den Erlass eines Vollstreckungsbescheides zu verhindern.

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Was kostet ein Streit mit dem Inkassobüro?

Die Inkassokosten können ein nicht unerheblicher Teil der insgesamt geforderten Summe sein. Die Kosten müssen in voller Höhe von dem Zahlungspflichtigen beglichen werden, wenn sie ersatzfähig sind. Schon die späteren Mahnungen müssen beglichen werden. Die Kosten hierfür sind mindestens so hoch wie für ein Schreiben vom Anwalt. Je nach Komplexität des Falles kann statt der 0,3 Gebühren auch eine 2,5 Gebühr anfallen. Diese Gebühr bezieht sich immer auf den Streitwert und beträgt bei einer Forderung zwischen 1500 und 2000 Euro etwa 150 Euro. Für eine Forderung von 1600 Euro können also Kosten von bis zu 370 Euro entstehen.

Weitere Kosten kommen für das Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung hinzu und außerdem sind ab Verzugseintritt meist teure Verzugszinsen zu zahlen. Gegebenenfalls kann also der Schaden durch das Inkasso weit über das hinausgehen, was der Gläubiger ursprünglich gefordert hat.

Wie reagiert man besten?

Wenn Sie Post von einem Inkassounternehmen erhalten haben, dann gilt es zunächst einmal Ruhe zu bewahren. Als erstes sollte man sich die Frage stellen, ob man den Gläubiger und den entsprechenden Betrag wiedererkennt. Sie sollten also überprüfen, ob der Anspruch möglicherweise gerechtfertigt ist. Wenn dabei klar wird, dass es sich tatsächlich um eine vergessene Rechnung handelt, die aus Unachtsamkeit oder sonstigen Gründen nicht bezahlt worden ist, dann ist Widerspruch in der Regel zwecklos und es sollte eine Möglichkeit gefunden werden, um den Gläubiger zu bezahlen. Hierbei kann man sich aber gegebenenfalls mit dem Unternehmen einigen.

Wenn man dagegen das Anliegen aus dem das Inkasso betrieben wird für unberechtigt hält, sollte sehr vorsichtig agiert werden, um einerseits die Kosten möglichst niedrig zu halten und möglichst neue Mahnungen zu vermeiden. Auf der anderen Seite muss jedoch auch gegen den Anspruch vorgegangen werden, da ansonsten keine Rechtssicherheit entstehen kann.

Beratungsgespräch mit Rechtsanwältin über die bestmögliche Strategie, sich gegen ein Inkasso-Schreiben zur Wehr zur setzen.

Zunächst muss der Anspruch bestritten werden, denn dann kann zumindest keine Ersatzpflicht für die weiterenMahnkosten entstehen, denn diese sind aufgrund des Bestreitens dann nicht mehr zweckmäßig. Bei der Einschätzung, ob ein Anspruch tatsächlich besteht oder nicht, kann ein Anwalt sehr hilfreich sein.

Selbst wenn ein Mahnverfahren angestrebt wurde und ein Mahnbescheid erlassen und zugestellt wurde, kann man sich noch erfolgreich mit dem Widerspruch wehren. Je nach Höhe des Anspruchs kann ein Rechtsanwalt für das auf den Widerspruch folgende Gerichtsverfahren notwendig sein.

Spätestens wenn man einen Mahnbescheid erhalten hat, sollte eine Entscheidung getroffen werden, ob man sich gegen die Forderung zur Wehr setzt oder diese akzeptiert. Wenn man sich wehren möchte, dann sollte man mit einem Anwalt gemeinsam die bestmögliche Strategie zur Verteidigung entwerfen. Wenn bereits ein Vollstreckungsbescheid ergangen ist, ist es in der Regel zu spät um noch effektiv gegen den Anspruch vorzugehen. Ein Rechtsanwalt kann jedoch auch im außergerichtlichen Verfahren bereits helfen eine Einigung zu erzielen, dies ist in der Regel wesentlich kostengünstiger und erlaubt eine Lösung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Fazit

Der Kontakt zu einem Inkassounternehmen ist meist nicht besonders angenehm, muss jedoch noch kein Weltuntergang sein. Wenn man unsicher ist, wie man auf die Schreiben des Unternehmens reagieren soll, lohnt es sich mit einem Rechtsanwalt zu sprechen. Hierbei gilt grundsätzlich je früher, desto besser. Denn je länger das Verfahren fortschreitet, desto mehr Kosten entstehen und die Möglichkeiten der Verteidigung sinken. Es bietet sich daher an, bei jeder Unsicherheit einen Rechtsanwalt einzuschalten und mit dessen Rat das weitere Vorgehen zu bestimmen.

Wir können Ihnen helfen

Schreiben der Inkassobüros sollten direkt elektronisch an einen Anwalt weitergeleitet werden. Dieser kann sich dann gegenüber dem Inkassobüro bestellen. Normalerweise sollten die Schreiben von den Inkassobüros dann nur noch direkt an den Anwalt verschickt werden. Das funktioniert nicht immer, aber es ist für die Empfänger solcher Schreiben die einzig sinnvolle Reaktion. Der Anwalt weist die Forderungen in solchen Fällen einfach immer wieder zurück. Zum Teil sind diese sogar bereits verjährt oder nur teilweise verkauft worden, sodass beispielsweise nur die Schadensersatzforderung geltend gemacht wird. Solche Details sollten Betroffene unbedingt von einem Rechtsanwalt prüfen lassen.

Wir helfen Ihnen gerne! Das Expertenteam steht Ihnen gerne Rede und Antwort für Ihre Fragen.

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