Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat heute, am 08. Juni 2011, einen konzertierten Schlag gegen das größte deutschsprachige Filmraubkopienportal „kino.to“ geführt. Die nachfolgende Pressemitteilung wurde von der GVU herausgegeben. Rechtsanwalt Christian Solmecke wird die Konsequenzen für die Nutzer in wenigen Minuten hier auf der Internetseite erläutern. Unter Leitung der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) vollzogen Polizeikräfte in Deutschland, Spanien, Frankreich und den Niederlanden Razzien in zahlreichen Wohn- und Geschäftsräumen. Allein in Deutschland durchsuchten über 250 Polizisten und Steuerfahnder sowie 17 Datenspezialisten bundesweit zeitgleich über 20 Wohnungen und Geschäftsräume und Rechenzentren. 13 Personen wurden verhaftet. Nach einer Person wird gefahndet. Die Polizei hat die Domain „kino.to“ beschlagnahmt. Mehrere so genannte Streamhoster, bei denen die auf den Portalen verlinkten Raubkopien abgelegt sind, wurden von den Behörden vom Netz genommen. Anlass der Maßnahme ist der „Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerblichen Begehung von Urheberrechtsverletzungen“, wie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden in ihrer Presseinformation mitteilt.

Begonnen hat dieses aktuelle Verfahren mit einem Strafantrag der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) vom 28. April 2011. Vorausgegangen waren jahrelange Vorermittlungen dieser Organisation. Deren Erkenntnissen zum System „kino.to“ deuten auf ein arbeitsteiliges parasitäres Geschäftsmodell hin, welches auf Grundlage von systematischen Verletzungen von Urheber- und Leistungsschutzrechten einzig zu dem Zweck etabliert wurde, allen Beteiligten dauerhafte Einkünfte aus illegalen Profiten zu verschaffen. Dabei verweisen Indizien auf eine enge Verflechtung von mehreren Streamhostern mit der Portalseite kino.to. Weitere Anhaltspunkte begründen zudem den Anfangsverdacht, dass zumindest einige dieser Speicherdienste für direkt abspielbare Filmraubkopien-Dateien aktiv zum Funktionieren des Systems „kino.to“ beitragen oder sogar eigens zu diesem Zweck gegründet und von den Verantwortlichen der Portalseite www.kino.to selbst betrieben wurden. Erhebliche Einnahmen kann das System „kino.to“ dabei nach GVU-Analysen über wiederholte Werbeeinblendungen auf der Portalseite www.kino.to und auf den Eingangsseiten der Hoster sowie über den Verkauf von Premium-Zugängen für Intensiv-Nutzer der Hoster generieren. Sämtliche Erkenntnisse flossen in den aktuellen GVU-Strafantrag an die Generalstaatsanwaltschaft Dresden ein.

In Dresden nahm die Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES) mit einem eigenen Stab an Staatsanwälten, Polizisten, Wirtschafts- und anderen Experten umgehend ihre Arbeit auf. Zuständig für große und schwerwiegende Fälle der Wirtschafts-, Umwelt- und organisierten Kriminalität sowie Korruptionsverfahren stellte INES innerhalb kürzester Zeit umfangreiche eigene Ermittlungen an und zog mehrere Vorgänge anderer Dienststellen bei, die ebenfalls Bezug zu kino.to aufweisen. Dazu zählt etwa ein in München anhängiges Verfahren gegen weitere File- und Streamhoster mit Raubkopien, zu denen Links auf kino.to zu finden sind. Die umfangreichen weiterführenden Ermittlungen von INES konkretisierten den Anfangsverdacht, so dass bei den zuständigen Gerichten Durchsuchungsbeschlüsse und Haftbefehle beantragt wurden. Die Ermittlungen dauern an.