Die Ermittler gehen nicht nur gegen die Betreiber des wegen Urheberrechtsverletzungen stillgelegten Streaming Portals Kino.to vor. Jetzt konzentriert sich die Fahndung auf die Werbevermarkter.
Ungefähr vor einem Jahr wurde das Portal kino.to wegen massiver Urheberrechtsverletzungen von den Ermittlungsbehörde stillgelegt. Zunächst einmal standen die Betreiber von Kino.to im Mittelpunkt der Ermittlungen. Sie wurden inzwischen vom Landgericht Leipzig zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.
Demgegenüber haben auch die Premium-Nutzer von Kino.to voraussichtlich eher nichts zu befürchten. Nach unserer Rechtsauffassung haben die Nutzer keine Urheberrechtsverletzung begangen. Aufgrund der ungeklärten rechtlichen Situation sollten sie aber im Falle einer strafrechtlichen Verfolgung oder einer Abmahnung einen Rechtsanwalt aufsuchen.
In der Zwischenzeit wurden die Ermittlungen immer mehr auf das direkte Umfeld von kino.to ausgedehnt. Hierzu gehören jetzt insbesondere die Werbevermarkter. Laut einer Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Dresden sowie der GVU wurde in drei Bundesländern bei mehreren Firmen eine Razzia durchgeführt. Dabei sollen zwei Unternehmer verhaftet worden sein. Ihnen wird der Vorwurf gemacht, dass sie mit dem Schalten von Anzeigen die Betreiber bei der Finanzierung von dem Raubkopier-Portal unterstützt haben sollen. Hierin liege angeblich eine gewerbsmäßige Beihilfe zu der Begehung von Urheberrechtsverletzungen.