Nach wie vor verzeichnen wir Abmahnungen des Softwareherstellers Koch Media aus Höfen.

 

 Die Firma Koch Media GmbH, Gewerbegebiet 1, A-6604 Höfen, Österreich mahnt über die Kanzlei U & C (Urmann & Kollegen Rechtsanwälte) ab. Es wird immer eine große Zahl von Abmahnungen im Auftrage von Koch Media versendet.

Im Rahmen der Abmahnung werden Unterlassungs-, und Schadensersatzansprüche sowie Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht. U & C macht insofern ein interessant klingendes Vergleichsangebot und fordert die Abgabe der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Wir raten dringend davon ab, Unterlassungserklärungen ungeprüft zu unterschreiben. Mit einer Unterlassungserklärung sind weitreichende Folgen verbunden, so dass in jedem Fall vorab juristischer Rat eingeholt werden sollte.

Auch die Frage, ob überhaupt Zahlungen von Ihnen verlangt werden können, sollte unbedingt überprüft werden. Es ist nicht richtig, dass Anschlussinhaber unter allen Umständen für Urheberrechtsverletzungen haften. Tätigen Sie daher keinesfalls leichtfertig irgendwelche Zahlungen.

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummern 0221 – 400 67 555 oder 030 – 5444 55 333 (Beratung bundesweit, Standorte in Köln und Berlin) persönlich zur Verfügung.