Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von der neuerdings als Abmahner tätigen Kanzlei Scheuermann, Westerhoff, Strittmatter Rechtsanwälte aus Köln bekommen und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?
Sehen Sie hierzu unser Video:
Die Kanzlei Scheuermann, Westerhoff, Strittmatter Rechtsanwälte, Ubierring 7, 50678 Köln mahnt neuerdings im Bereich des Filesharings ab. Es geht diesmal um das Musikwerk: „If You Want It“ auf dem Musikalbum „OMD – History Of Modern“. Bei der bislang unbekannten Rechteinhaberin handelt es sich um die Rough Trade Distribution GmbH, Von-Huenefeld-Str. 2, 50829 Köln.
Geltend gemacht werden Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 450,00 € zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.
Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die Ansprüche ungeprüft zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich also.
Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter den Rufnummern 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.
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