Seit der Schließung von Filehoster Megaupload wegen Urheberrechtsverletzungen und der zahlreichen Beschlagnahmung von Daten, fordern die legalen Nutzer der Plattform ihre unzugänglichen Daten zurück. Kyle Goodwin, ein Geschäftsmann aus den USA, klagt nun auf deren Herausgabe.

High-School-Videoaufnahmen beschlagnahmt

Die digitale Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) vertritt Goodwin bei diesem Fall. Goodwin hatte Videos von High-School-Sportveranstaltungen aus Ohio auf seiner Festplatte in der Megaupload-Cloud gespeichert. Diese kann er seit Januar 2012 nicht mehr abrufen.  EEF-Anwältin Julie Samuels erklärte, dass die Fälle von Serverbeschlagnahmung durch die Regierung sich häuften. „Gesetzestreue Kunden eines Cloud-Services verlieren ihr Eigentum wegen Urheberrechtsfällen der Bundesregierung.“

Die EFF klagt bereits seit dem 30. März 2012 auf Herausgabe aller Nutzerdaten, die gelöscht werden sollen, da Megaupload die angemieteten Server der US-Firma Carpathia nicht mehr bezahlen kann. EFF-Urheberrechtsexpertin Corynne McSherry sagte dazu: „Megauploads unschuldige Nutzer verdienen eine Chance, um an ihre wichtigen Daten zu kommen, bevor diese unwiederbringlich zerstört werden.“

Schmitz: Nicht nur Megaupload verletzt Urheberechte

Kim Schmitz selbst meinte, Megaupload könne nicht für Handlung Dritter verantwortlich sein. Bei rund 800 Datenübertragungen pro Sekunde, sei es unmöglich, alles zu überwachen. Er bezweifelt nicht, dass auch andere Cloud-Anbieter ähnliche Probleme hätten. Sein Unternehmen habe stets auf Urheberrechtsverletzungen reagiert und insgesamt mehr als 15 Millionen Links gelöscht.

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