1. Der Fall
Sasse & Partner aus Hamburg mahnen für verschiedene Rechteinhaber wegen behaupteter Urheberrechtsverletzungen ab. Zu den vertretenen Rechteinhabern gehören u.a. die Polyband Medien GmbH sowie die Senator Film Verleih GmbH und die Splendid Film GmbH. Gefordert werden in der Regel neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung auch die Zahlung von € 800,00 für jedes – angeblich – getauschte Filmwerk.
2. Die Überraschung
Am 29.11.2012 erreichten uns in ca. 65 Fällen, bei denen die Rechteinhaber Polyband Medien GmbH, Senator Film Verleih GmbH und Splendid Film GmbH in der Vergangenheit abmahnen ließen, eine Mitteilung von Sasse & Partner, in der erklärt wurde:
– das Verfahren wird nicht weiter verfolgt.
– aus der abgegebenen (modifizierten) Unterlassungserklärung werden keine Rechte hergeleitet werden
– Zahlungen sind nicht zu leisten
– bereits geschlossene Vergleiche werden rückabgewickelt.
3. Fazit
Was genau Sasse & Partner zu dieser Mitteilung bewegt hat, könnten wir noch nicht zielsicher analysieren. Eine fernmündliche Nachfrage bei den sachbearbeitenden Rechtsanwälten von Sasse & Partner blieb ergebnislos. Vielmehr wurde uns mitgeteilt, dass man über die Beweggründe strikt jede Aussage verweigern würde.
Wir gehen intern aktuell davon aus, dass es bei der Ermittlung der IP-Adressen der „Täter-Anschlüsse“ erhebliche Pannen gegeben haben muss. Möglich wäre aber auch, dass unser jüngst vor dem BGH erstrittenes Urteil zu Gunsten von Eltern mit Kindern (BGH – Urteil vom 15.11.2012 – Az.: I ZR 74/12) hier eine Rolle spielen könnte.
Für unsere Mandanten kommt die frohe Botschaft jedenfalls gerade richtig zur anstehenden Adventszeit
4. Hinweis für unsere Mandanten
Ob dies Einzelfälle sind, können wir gegenwärtig noch nicht abschließend sagen. Wir werden die Angelegenheit auch weiterhin beobachten und berichten.
Diejenigen unserer Mandanten, die unter den ca. 64 Adressaten sind, leiten wir die Schreiben von Sasse & Partner unverzüglich weiter.
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