Wie wir bereits berichtet haben, verkauft die Regensburger Kanzlei U+C Forderungen ihrer Mandaten aus Filesharing-Abmahnungen in Höhe von 90 Millionen Euro. Die Versteigerung der Forderungen im Wege der Onlineaktion scheint nach Darstellung der Abmahnanwälte ein einträgliches Geschäft zu sein.
Die Abmahn-Kanzlei U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Regensburg geht neue und ungewöhnliche Wege, wie man ihrer Internetseite entnehmen kann. Sie versteigert Forderungen ihrer Mandanten vor allem wegen abgemahnter Verstöße gegen das Urheberrecht im Wege der Onlineauktion. Das Ende dieser Auktion war zunächst auf den 12.12.2011 terminiert worden.
Jetzt teilt die Kanzlei jedoch unter mit, dass das Ende der Auktion auf den 14.12.2011 um 12 Uhr verschoben wird. Die Abmahnanwälte begründen diese Verschiebung um 48 Stunden insbesondere mit dem „erfreulich hohen Andrang“. Außerdem wolle man angeblich allen Interessenten gerecht werden.
Fragt sich nur, wer an dem Erwerb einer derartigen Forderung interessiert ist. Nach meinem Dafürhalten ist zunächst einmal fragwürdig, ob die Forderungen überhaupt berechtigt sind. Darüber hinaus können sie nur schwer durchgesetzt werden, weil hierzu sensible persönliche Daten weitergegeben werden müssen. Von daher kommen als Käufer nur professionelle Inkassounternehmen in Betracht, die dann mit mehr oder weniger seriösen Methoden Druck auf die Betroffenen ausüben.
Sofern Sie sich allgemein über die Thematik der Filesharing-Abmahnungen informieren möchten, so können wir Ihnen unsere Übersichtsseite ans Herz legen. Hier gibt es auch viele Tipps für Betroffene.
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