Die BGH Entscheidung zum Auskunftsanspruch des Rechteinhabers gegenüber dem Provider bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing hat bei Verbraucherschützern berechtigterweise zu großer Empörung geführt. Der Gesetzgeber ist trotz dringenden Handlungsbedarfes untätig geblieben.
Die kürzlich bekannt gewordene Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 19.04.2012 (Az. I ZB 80/11) hat zur Folge, dass Anschlussinhaber von der Musikindustrie auch dann wegen einer angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing über eine Tauschbörse abgemahnt werden können, wenn keine Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß vorliegt. Denn der Provider kann jetzt den Provider auch in diesem Fall dazu zwingen, dass er ihm die persönlichen Daten des Anschlussinhabers der geloggten IP-Adresse nennt.
Aufgrund dessen befürchten Verbraucherschützer, dass mutmaßliche Filesharer künftig in stärkerem Maße von der Musikindustrie abgemahnt werden. Zu bedenken ist, dass die Provider laut einem Bericht bei Heise.de bereits gegenwärtig etwa 300.000 mal im Monat Daten zu IP-Adressen herausgeben müssen.
Gerade aufgrund dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofes wird deutlich, dass der Gesetzgeber jetzt endlich gefordert ist. Er müsste endlich aufgrund von klaren Vorgaben beispielsweise dafür sorgen, dass die 100-Euro-Regelung des § 97 Abs. 2 UrhG endlich greift- und der Verbraucher endlich vor existenzbedrohenden Forderungen geschützt wird. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass Unschuldige schnell in die Fänge der Abmahnindustrie geraten können. Denn die Verfahren zur Ermittlung der IP-Adresse sind längst nicht so sicher, wie das von der Musikindustrie gerne behauptet wird.
Wer eine Abmahnung wegen einer angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung bekommt, sollte sich keinesfalls unter Druck setzen lassen und einfach die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Er sollte sich sofort von einer Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Näheres erfahren Sie hierzu auch in unserem Filesharing-Spezial.
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