Unserer Kanzlei liegt eine Abmahnung von der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Albrecht Bischoff vor. Die Kanzlei mahnt Webseitenbetreiber im Auftrag von Dipl. –Ing. Folkert Knieper wegen der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung von Fotos aus dem Online-Kochbuch marions-kochbuch.de ab.
Bereits seit einigen Jahren sind unserer Kanzlei die Abmahnungen des Herrn Folkert Knieper wegen angeblicher Kochfoto-Urheberrechtsverletzungen bekannt. Folkert Knieper ist Betreiber des Online-Rezeptverzeichnisses www.marions-kochbuch.de. Er ist Fotograf und laut Abmahnung seit rund 10 Jahren spezialisiert im Bereich der Lebensmittel- und Speisefotografie. Die Fotografien befinden sich samt dazugehörigem Rezept allesamt auf der Seite www.marions-kochbuch.de.
Die Abgemahnte Person betreibt unter anderem einen Gasthof und soll das urheberrechtlich geschützte Foto, welches die Speise „Forelle Müllerin“ zeigt, durch einstellen auf der Facebook-Seite des Gasthofs ohne die entsprechende notwendige Genehmigung rechtswidrig vervielfältigt haben. In anderen Abmahnungen werden gerne auch Fotos von Speisemotiven wie unter anderem „Rinderhack“ oder „Zwiebelbrot mit Majoran“ abgemahnt.
Vorsicht! Hohe Abmahnkosten werden gefordert
Gefordert wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung von EUR 1.776,80,-. Diese Summe setzt sich aus einem Schadensersatz in Höhe von EUR 1.164,00,- und Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 612,80,- zusammen. Der Lizenzschadensersatz wird dabei nach der MFM-Tabelle (Bildhonorare der Mittelstandsgesellschaft Fotomarketing) berechnet.
Unser Tipp – Nicht zahlen, nichts unterschreiben
Für durch die Kanzlei Albrecht Bischoff abgemahnte Personen gilt es, umgehend zu reagieren, um keine Klage oder einstweilige Verfügung zu riskieren.
Wichtig: Die Unterlassungserklärung sollte keinesfalls unterzeichnet werden. Dies würde, neben anderen Nachteilen, vor allem ein Schuldanerkenntnis bedeuten. Zudem ist die vorformulierte und beigefügte Unterlassungserklärung in aller Regel zu weit gefasst und sollte daher dringend durch einen spezialisierten Rechtsanwalt professionell modifiziert werden.
Auch sollten Betroffene die Höhe der geltend gemachten Lizenzgebühren und Anwaltskosten im Rahmen einer anwaltlichen Vertretung überprüfen lassen.
Abmahnung erhalten? Nutzen Sie unsere konstenfreie Erstberatung
Sollten auch Sie eine Abmahnung von Herrn Folkert Knieper erhalten haben, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden. Wir haben uns seit Jahren darauf spezialisiert abgemahnte Personen zu vertreten. Wenn Sie Fragen zum Thema Foto-Abmahnung haben – Rufen Sie uns an! Unsere Spezialisten um Medienanwalt Christian Solmecke stehen Ihnen täglich Rede und Antwort zum Thema. Tel: 0221 / 9688 8107 93 (Beratung bundesweit) (ToS)
In diesem Zusammenhang könnte Sie auch folgendes Video unserer Kanzlei interessieren: