Trotz zahlreicher und engagierter Proteste in ganz Europa zeigt sich die Europäische Kommission ACTA gelassen. Die Tatsache, dass bereits 22 EU-Länder die ACTA-Verträge unterzeichnet hätten und lediglich fünf Länder, darunter Deutschland, wegen „formalen oder terminlichen Gründen“ noch nicht unterzeichnet hätten, zeige, dass ACTA auf einem guten Weg sei. Nur die Unterzeichnung Schwedens bleibe abzuwarten, da dort eine Änderung des Strafrechts vonnöten sei.
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Die Kommission sieht die Straßenproteste und Hacker-Aktionen der Netzgemeinde als Ergebnis mangelhafter Informationspolitik. Ein wichtiges Aufklärungsdatum sei die geplante öffentliche ACTA-Anhörung am 1.März, die die Abgeordneten überzeugen werde, dass die Proteste nicht berechtigt seien und sie guten Gewissens ihr JA zu ACTA geben können. Diese Meldung zeigt bereits die Probleme von ACTA auf: Trotz Unterzeichnung von bereits 22 EU-Ländern wissen weder Bürger noch Abgeordnete so wirklich Bescheid worum es eigentlich geht. Ob eine öffentliche Anhörung Monate nach Unterzeichnung noch wirklich etwas bringt, bleibt dahingestellt. Allein die Tatsache, dass ACTA eine „politikverdrossene“ Generation auf die Straßen treibt, könnte Anhaltspunkt genug dafür sein, dass etwas nicht stimmt. Keinesfalls sollten Proteste dieses europäischen Ausmaßes als „unberechtigt“ gelten.
Die ACTA-Kommission weist jedwede Vorwürfe von sich: So sei auch der Austritt von ACTA-Berichterstatter Kader Arif der politischen Lage in Frankreich geschuldet und keinesfalls dem Abkommen selbst. Dabei hat Arif ausdrücklich betont: „Dieses Abkommen kann massive Konsequenzen für das Leben der Bürger haben.“ Die ACTA-Kommission plant, allen Mitgliedsstaaten Informationsmaterial bereit zu stellen, mit denen auch Gegner überzeugt werden könnten.
Auch könne die Kommission die Vorwürfe der Verletzung von Grundrechten nicht nachvollziehen. Es sei „misslich, dass sich die Diskussion von den Freihandelsaspekten weg zu den Grundrechten verschoben habe“. Zudem sichere ACTA Arbeitsplätze, da geistiges Eigentum „gegen die Chinas dieser Welt“ verteidigt werden könnten. Wenn alle 27 EU-Staaten ACTA unterzeichnet haben und das europäische Parlament zugestimmt hat, kann eine Ratsentscheidung den ACTA-Prozess abschließen. Es tritt in Kraft, wenn sechs Staaten die Verträge ratifiziert haben.