Wer illegal urheberrechtlich geschützte Werke über Tauschbörsen im Internet verbreitet, muss sich nicht nur kostspieligen Abmahnungen rechnen. Ihm drohen auch strafrechtliche Sanktionen wie Geldstrafe und eventuell Freiheitsstrafe.


Bei einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing muss man zum einen mit einer zivilrechtlichen Verfolgung durch die Rechteinhaber rechnen. Bereits hier können die Kosten hoch werden, weil außer den Rechtsverfolgungskosten durch die Abmahnung unter Umständen auch Schadenersatz geltend gemacht wird. Darüber hinaus wird in manchen Fällen auch ein Strafverfahren gegen den Täter selbst eingeleitet. Und dieses hat es dann ebenfalls in sich. Soweit nämlich das Gericht von einer besonders schweren Tat ausgeht, muss neben einer Geldstrafe auch mit einer Freiheitsstrafe gerechnet werden. Dass Urheberrechtsverletzungen auch Straftaten sind, ergibt sich unter  anderem aus der Vorschrift des § 106 UrhG.

Im vorliegenden Fall wurden 31 urheberrechtlich geschützte Filmtitel, Musik und Software über die Tauschbörse BitTorrent anderen Nutzern zum kostenfreien Download angeboten. Damit die Daten schnell geladen werden konnte, wurden sie auf dem angemieteten Server eines Rechenzentrums angeboten. Aufgrund dieser Dreistigkeit forderte die Staatsanwaltschaft Hannover, dass das Gericht eine Freiheitsstrafe sowie 600 € Geldstrafe verhängt. Die Verteidigung plädierte demgegenüber für die Einstellung des Verfahrens, weil die Taten bereits drei Jahre zurückliegen würden.

Mit diesem Argument konnte die Verteidigung allerdings nicht das Amtsgericht Hannover überzeugen. Die Richterin sah zwar von einer Freiheitsstrafe ab, weil Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing keine besonders schwere Straftat darstellen würde. Dafür verhängte sie aber eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 35 €. Der Raubkopierer musste also satte 3.150 € Geldstrafe bezahlen.

Wenn Ihnen eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing vorgeworfen wird und Sie z.B. eine Abmahnung erhalten oder gegen Sie ein Strafverfahren eingeleitet wird, sollten Sie sich unbedingt beraten lassen. Und das am besten, bevor Sie eine Aussage bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft gemacht haben. Keinesfalls sollten Sie eine Abmahnung einfach ignorieren oder die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Wir stehen Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

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