Foto- und Bildrechte
Ein großer Bereich des Urheberrechts ist das Foto- und Bildrecht. Das Foto- und Bildrecht verbindet zahlreiche Rechtsgebiete und ist aktueller denn je: Im Internet gibt es unendlich viele Bilder von Personen und Sachen und noch nie war es so einfach, diese zu kopieren und erneut zu verwerten. Doch diese „Copy&Paste-Kultur“ wirft eine Vielzahl von teils höchst umstrittenen Rechtsfragen auf. Wir geben Ihnen einen aktuellen Überblick über die Rechtsdurchsetzung von Lizenzansprüchen einerseits sowie der Abwehr von bildrechtlichen Abmahnungen andererseits.
Wie schützen sich Betroffene? Und wo lauern rechtliche Fallstricke und Abmahnungen bei der Bildnutzung?
Das sind einerseits Fragen der Fotografen, Bildagenturen oder sonstigen Bildschaffenden. Sie möchten eigene Ideen schützen oder fremde Werke nutzen? Hier stellen sich typische urheberrechtliche Fragen: Welche Arten von Fotografien sind geschützt? Wer ist überhaupt Urheber eines Fotos? Und welche Rechte hat man als Fotograf an eigenen Bildern? Hinzu kommt die Situation, dass der Fotograf häufig beauftragt wird oder Dritte bereits erstellte Fotografien nutzen wollen. Dies sind lizenzrechtliche Fragen, die sich mit der Einräumung von Nutzungsrechten gegen Entgelt beschäftigen.
Auf der anderen Seite stehen dann Internetnutzer, insbesondere Blogger und Kleinunternehmer, die wegen unerlaubter Bildernutzung abgemahnt werden.
Leider denken viele, dass über Bildersuche auffindbare Fotos oder Bilder „frei“ benutzbar sind. Dieser Irrglaube kann teuer werden: Nahezu jedes Bild ist geschützt, unabhängig von Copyrightzeichen oder ähnlichen Urhebervermerken und Gutgläubigkeit, die Bilder nutzen zu dürfen, verhindert die Haftung nicht.
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Abmahnung wegen Bildnutzung
Sie haben eine Abmahnung erhalten, weil Sie ein Bild genutzt haben? Sei es wegen der bloßen Nutzung, wegen fehlender Urhebernennung oder wegen der auf dem Foto erkennbaren Personen – unser Experten-Team hilft Ihnen! Alle Informationen hier.
Für Fotografen
Sie als Urheber dürfen entscheiden, was mit Ihren Bildern geschieht. Bei einer widerrechtlichen Nutzung, kümmern sich unsere erfahrenen Rechtsanwälte um eine schnelle und effiziente Lösung in Ihrem Interesse. Alle Informationen erhalten Sie in unserem Beitrag.
In Social Media
Den eigenen Beitrag schnell mit einem fremden Foto „aufhübschen“, damit er interessanter aussieht? Was beim Publikum in den sozialen Medien heute besonders wichtig ist, um Aufmerksamkeit zu generieren, birgt rechtlich hohe Risiken.
Ab wann sind Fotos urheberrechtlich geschützt?
Grundsätzlich hat derjenige, welcher ein Foto schießt, ein Urheberrecht daran. Dies gilt nicht nur für die so genannten Lichtbildwerke eines Fotografen, dessen Fotografien persönliche geistige Schöpfungen und das Ergebnis eines kreativen Prozesses sind. Auch Lichtbilder ohne einen individuellen oder kreativen Einfluss, wie zum Beispiel Urlaubs- oder Familienfotos, sind urheberrechtlich geschützt.
Der Urheber eines Fotos hat zugleich die Verwertungsrechte daran. Das bedeutet, er verfügt über das Recht, das Foto ausschließlich zu verwerten, also z. B. es zu vervielfältigen, zu verbreiten oder auszustellen.
Machen Dritte dennoch ohne Erlaubnis von diesen Rechten Gebrauch, stellt dies eine Urheberrechtsverletzung dar. Die Folge ist meist eine Abmahnung.
Allerdings können Dritten mittels eines Lizenzvertrags Nutzungsrechte an den Fotos eingeräumt werden. Damit wird ihnen die Erlaubnis erteilt, das Foto nach bestimmten oder allen erdenklichen Nutzungsarten zu nutzen. Die Nutzungsrechte können einfach oder ausschließlich einer anderen Person eingeräumt werden. Daneben besteht die Möglichkeit, dass der Urheber sie nur räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt einräumt.
Achtung: Verwertungs- und Nutzungsrechte sind strikt voneinander zu trennen. Die Verwertungsrechte hat allein der Urheber eines Werkes inne. Werden Nutzungsrechte Dritten zugesprochen, erfolgt keine Rechtsübertragung der Verwertungsrechte. Der Urheber ist weiterhin Inhaber der Verwertungsrechte.
Welche Arten von Lizenzen kann ich an Fotos erwerben?
Es gibt die Möglichkeit, unterschiedliche Arten von Lizenzverträgen zu schließen bzw. unterschiedliche Lizenzen zu erwerben. Sowohl bei kostenpflichtigen also auch bei kostenfreien Lizenzen ist darauf zu achten, welche Nutzungsrechte Ihre Lizenz genau umfasst. So vermeiden Sie die Gefahr einer Urheberrechtsverletzung. So kann die Nutzung in einer Lizenzvereinbarung in räumlicher oder zeitlicher Hinsicht beschränkt sein. Eventuell dürfen Sie die Fotos nur in bestimmten Medien für einen bestimmten Zeitraum verwenden.
Als kostenfreie Lizenzen können möglicherweise die Creative Commons (CC)-Lizenzen besonders interessant für Sie sein. Bei Creative Commons (CC) handelt es sich um eine gemeinnützige Organisation, die sechs standardisierte Lizenzverträge erstellt hat. Auf diese Musterverträge kann jedermann bei der Übertragung von Lizenzen zurückgreifen. Mithilfe von passenden Kürzeln können diese Verträge jeweils im Rechtsverkehr kenntlich gemacht werden. So ist für den Rechtsverkehr klar, welche Art von Lizenz, also mit welchen Nutzungsrechten, eingeräumt wird.
CC-Lizenzen werden kostenfrei erworben. Bei der Entscheidung für die passende CC-Lizenz kommt es etwa darauf an, ob der Urheber genannt werden soll, das Foto auch kommerziell verwendet oder zum Beispiel bearbeitet werden darf.
Abmahnung wegen Bildnutzung
Im Bereich der Bildnutzung ist eine der größten Gefahren, eine Abmahnung zu erhalten. Ganz gleich, ob es wegen der bloßen Nutzung eines Bildes, wegen fehlender Urhebernennung oder wegen der auf dem Foto erkennbaren Personen ist – wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, handeln Sie schnell, doch überstürzen Sie nichts und holen Sie sich zunächst rechtlichen Rat ein.
Für Abgemahnte ist die Situation unangenehm. Spezialisierte Abmahnkanzleien wie Waldorf Frommer, Lutz Schröder und Pixel Law verschicken kompliziert formulierte Schreiben und fordern unter extrem kurzer Fristsetzung teilweise horrende Summen im Namen ihrer Mandanten ein.
Mit einer solchen Abmahnung stehen Sie aber nicht alleine da. Wir vertreten zahlreiche Mandanten bei der Abwehr von bildrechtlichen Abmahnungen. Unser Team aus erfahrenen Rechtsanwälten steht Ihnen jederzeit beratend zur Seite. Lassen Sie Ihre Abmahnung überprüfen, denn häufig werden viel zu hohe Geldbeträge gefordert.
Für Fotografen
Als Fotograf verdienen Sie Ihren Lebensunterhalt mit Ihren Bildern. Umso ärgerlicher ist es dann, wenn Ihre Werke ohne Ihr Einverständnis benutzt werden. Das gleiche Problem stellt sich aber auch für diejenigen, die redlich eine Lizenz erworben haben, um dann feststellen zu müssen, dass die Konkurrenz die erworbenen Bilder zu eigenen Werbezwecken verwendet.
Dass es heutzutage technisch so einfach ist, passende Bilder für jeden Bedarf zu finden und zu verwenden, ändert nichts daran, dass sich dahinter eine Urheberrechtsverletzung versteckt. Für die Betroffenen stellt sich dann die Frage, wie sie effektiv und nachhaltig diese Urheberrechtsverletzung verfolgen und dem Bilderklau vorbeugen können. Was also tun bei Bildrechtsverletzungen? Hier erfahren Sie alles dazu, wie sie eine unberechtigte Bildnutzung abmahnen können.
Sie möchten ein Foto lizensieren, um Dritten die Benutzung Ihrer Bilder zu erlauben? In einem Lizenzvertrag können Sie Nutzungsrechte gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung an Dritte übertragen. Hier erfahren Sie alles zum Thema „Lizenzbedingungen erstellen“.
Die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE vertritt und berät einerseits kreative Bildschaffende, Bildagenturen und Unternehmen in allen Fragen im und um das Fotorecht.
Andererseits sind wir Betroffenen seit Jahren sowohl bei gerichtlichen wie außergerichtlichen Belangen behilflich, gegen unberechtigte oder unwirksame Abmahnung im Fotorecht vorzugehen. Wir helfen Ihnen gerne! Das Expertenteam steht Ihnen gerne Rede und Antwort für Ihre Fragen.
Rufen Sie uns unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an.
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