Für Fotografen
Egal ob Sie seimiprofessionell oder professionell als Experte fotografieren – in beiden Fällen sind Ihre Fotos/Bilder Geld wert. Als Kanzlei für Urheberrecht sind unsere Rechtsanwälte im Bereich Foto- und Bildrecht hoch spezialisiert und beraten seit Jahren mit hoher Expertise Fotografen und Agenturen. Unser Team steht Ihnen gerne bei allen rechtlichen Belangen im Bild- und Fotorecht (z.B. bei der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen, Lizenzkosten oder anderweitigem Schadensersatz) jederzeit zur Verfügung.
Fotos lizenzieren und Lizenzbedingungen erstellen
Sie möchten ein Foto lizenzieren, um Dritten die Benutzung Ihrer Bilder zu erlauben? In einem Lizenzvertrag können Sie Nutzungsrechte gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung an Dritte übertragen. Bei der Erstellung oder Prüfung von Lizenzbedingungen helfen wir Ihnen gerne.
Fragestellungen zum Bildrecht, insbesondere aus dem Urheberrecht, können zu jedem Zeitpunkt des kreativen Schaffens eines Fotografen entstehen. Bereits beim Herstellen einer Fotografie, sei es als Lichtbildwerk oder als Lichtbild, lauern zahlreiche Stolpersteine.
Einerseits kann bei der Beauftragung eines Fotografen eine präzise und individuelle Auftragsfixierung den Fällen vorbeugen, in denen es nachträglich zu Differenzen zwischen Fotograf und Auftraggeber kommt, z.B. weil dieser mit dem Ergebnis der Arbeit nicht zufrieden ist. Ein schriftlich fixierter Auftragsvertrag sorgt als Bezugspunkt für Klarheit und verhindert so Rechtsstreitigkeiten.
Trotzdem will eine Abmahnung wohl überlegt sein: Die unberechtigte Bildnutzung muss zunächst aufgespürt werden und dann zu Beweiszwecken ausreichend dokumentiert sein. Danach gilt es in vielen Fällen, als Betroffener Augenmaß zu wahren. Nicht gegen jeden kleinen Blogger sollte die „Abmahnkeule“ geschwungen werden. In anderen Fällen hilft nur ein konsequentes Eintreten für die eigene Rechtsposition, um das eigene kreative Schaffen effektiv und nachhaltig zu schützen.
Wenn Sie prüfen wollen, ob und wo Ihre Aufnahmen im Internet eventuell unrechtmäßig verwendet werden, können Sie unsere Anleitung zur Bildersuche nutzen. Der Download ist 100% kostenlos: Jetzt herunterladen.
Andererseits treten bei der Entstehung einer Fotografie Fragen über die Rechteinhaberschaft auf, wenn nicht der Fotograf als Urheber selbst, sondern ein Dritter die Fotos nutzen soll. Dies betrifft die Situation, in der ein Foto oder Bild z.B. zu Werbezwecken bei einem Fotografen in Auftrag gegeben wird. Zunehmend veräußern Fotografen ihre Verwertungsrechte an bereits hergestellten Fotos gegen Entgelt an eine Bildagentur. In diesen Fällen gibt es viele Optionen, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen.
Das Urheberrecht und auch die Verwertungsrechte stehen zwar grundsätzlich dem Urheber als Schöpfer zu und können als Ganzes nicht auf Dritte übertragen werden. Allerdings erlauben urheberrechtliche Nutzungsverträge – besser bekannt als Lizenzverträge – die Übertragung von Nutzungsrechten an dem Werk. So kann der Erwerber als Lizenznehmer das Werk in der beabsichtigten Weise nutzen, während der Fotograf als Lizenzgeber eine angemessene Vergütung für sein kreatives Schaffen erhält.
Bei der Erstellung eines solchen Lizenzvertrages kommt es entscheidend auf die vertragliche Gestaltung an. Letztlich muss inhaltlich klar fixiert sein, welche Rechte, in welcher Form übertragen werden und welche Rechte beim Urheber verbleiben sollen. Zuletzt erlaubt eine Vergütungsvereinbarung dafür, dass Fotografen von ihren Werken leben können. Somit kommt einem Lizenzvertrag auch immer eine große wirtschaftliche Bedeutung zu. Lesen Sie hier mehr zu urheberrechtlichen Lizenzverträgen.
Sie wissen bereits, dass Ihre Werke unrechtmäßig im Internet genutzt werden und wollen dagegen vorgehen? Wir prüfen Ihren Fall zunächst kostenfrei. Füllen Sie dafür unser Formular zur Bildrechtsverletzung aus.
Sie allein sind Urheber Ihrer Fotos und Bilder und dürfen daher rechtlich entscheiden, was mit diesen geschehen soll. Sollten Ihre Bilder also von Dritten widerrechtlich genutzt worden sein, so steht Ihnen eine angemessene Vergütung zu.
Gemeinsam mit meinem Team aus erfahrenen Rechtsanwälten im Urheberrecht verhelfe ich seit Jahren Betroffenen wie Ihnen zu Ihrem Recht. Wir stehen Ihnen jederzeit mit unserer Expertise beiseite und setzen Ihre Ansprüche für Sie durch.
Christian Solmecke, Rechtsanwalt und Partner bei WILDE BEUGER SOLMECKE
Soforthilfe vom Anwalt
Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Unberechtigte Bildnutzung abmahnen
Ihre Fotos werden unberechtigt genutzt? Lesen Sie hier mehr zur Abmahnung von Bilderklau und Grundsätzliches zur Rechtsverfolgung bei unberechtigter Bildnutzung.
Manchmal hilft jedoch auch die beste Vertragsgestaltung nicht dagegen, dass Dritte Ihre Fotos ohne Erlaubnis verwenden. Gerade durch die technischen Möglichkeiten des Internets gewinnt die Verfolgung von illegaler Bildnutzung – sog. Bilderklau – zunehmend an Bedeutung. In vielen Fällen ist es den Betroffenen anzuraten zügig eine Abmahnung auszusprechen, um seine Ansprüche geltend zu machen. Die Abmahnung, als formale Aufforderung an den Verletzer, den Rechtsverstoß zu unterlassen, ist ein sinnvolles und vom Gesetzgeber ausdrücklich vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens vorgesehenes Instrument.
Wir helfen Ihnen gerne! Das Expertenteam steht Ihnen gerne Rede und Antwort für Ihre Fragen.
Rufen Sie uns unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an.
Wenn Sie herausfinden wollen, ob und wo Ihr Bildmaterial im Internet eventuell unrechtmäßig genutzt wird, können Sie unsere Anleitung zur Bildersuche nutzen. Der Download ist 100% kostenlos.
Unser Leistungsspektrum umfasst dabei insbesondere:
Lizenzbedingungen erstellen
Sie wollen Geld mit Ihren Bildern verdienen oder Ihre Werke für bestimmte Nutzungen freigeben? Dann benötigen Sie eine Lizenzvereinbarung. Wir sind Ihnen jederzeit mit unserer Expertise dabei behilflich, Ihre Lizenzvereinbarung richtig zu gestalten. Lesen Sie hierzu unseren Beitrag.
Unberechtigte Bildnutzung abmahnen
Bei unerlaubter Verwendung fremder Bilder ist der Verletzer verpflichtet, Schadensersatz an den Rechteinhaber zu zahlen, wenn er schuldhaft gehandelt hat. Unser erfahrenes Team ist Ihnen dabei behilflich, Ihre Rechte durchzusetzen. Lesen Sie hierzu unseren Beitrag.