Der neueste Trend im Netz ist es sich die persönliche Lieblingsmusik via Youtube zu besorgen. Wie das funktionieren soll? Mit einem sogenannten Youtube-Converter. In den letzten Jahren ist das Tauschen von Dateien auf sogenannten Tauschbörsen immer unbeliebter geworden. Das Filesharing geriet in der jüngeren Vergangenheit zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit. Für die Nutzer solcher Angebote hagelte es vermehrt kostspielige Abmahnungen. Das spricht sich natürlich in den Zeiten des World Wide Web rasend schnell rum. Doch die findige Internetgemeinde hat einen neuen Weg entdeckt schnell und kostengünstig die neueste Musik auf den Mp3-Player zu bekommen.
Youtube als Türöffner
Zuerst wird sich der gewünschte Titel auf Youtube rausgesucht. Dort stellen die meisten Künstler ihre Musikvideos kostenfrei und legal zur Verfügung. Und wenn nicht die Künstler selbst, dann doch jemand anders. Ob dann Legalität noch gewährleistet ist bleibt vorerst dahingestellt. Nun braucht der geneigte Musikliebhaber nur noch einen sogenannten „Youtube-to-Mp3-Converter“. Diesen gibt es als kostenlosen Download nur eine Google-Suche entfernt. Die Installation und Bedienung ist kinderleicht. Den Youtube-Link des gewünschten Musikvideos im Converter einfügen und schon wird „convertiert“. Raus kommt eine Musikdatei, welche auf jedem Mp3-Player funktioniert.
Legal, Illegal oder Grauzone?
Natürlich entfachte diese neue Art des „Downloads“ von Musik umgehend jede Menge Diskussionen. Insbesondere die urheberrechtliche Komponente wirft einige Fragen auf. Da hier jedoch durch lediglich die Audiospur eines Videos von der Plattform Youtube heruntergeladen wird, fertigt man dem Grunde nach nur eine private Kopie an. Dies ist erst problematisch, wenn die Quelle offensichtlich rechtswidrig ist. Bei Youtube ist kein Anzeichen für eine solche offensichtliche Rechtswidrigkeit zu erkennen, da es allgemein bekannt ist, dass auch Plattenfirmen selbst die Videos ihrer Künstler hier zu Werbezwecken veröffentlichen.
Youtube und seine AGB´s
In seinen Nutzungsbedingungen legt die Plattform Youtube zwar fest, dass auf Videos nur als Streaming zugegriffen werden darf und sie nicht für Downloads oder Kopien bestimmt sind. Die Zustimmung für diese Nutzungsbedingungen durch den Nutzer der Plattform Youtube wird jedoch vor dem anschauen von Videos nicht verlangt. Demnach können die Nutzungsbedingungen nicht zur Geltung kommen. Nach derzeitiger Gesetzeslage ist die Convertierung von Youtube-Audiospuren für den privaten Gebrauch nicht illegal.
Fliesharing out, Converter in
Durch die Youtube-Converter ist eine vorerst legale, simple und kostenlose Alternative zum Filesharing für Musikfans entstanden. Das Filesharing wird weiter zurücknehmen und die Abmahnanwälte werden sich neue Betätigungsfelder suchen müssen. Wie schon aktuell in dem Fall Redtube und Urmann und Kollegen geschehen. Es erscheint nur eine Frage der Zeit bis auch die Converter in das Auge der Abmahnanwälte rückt.
Die Plattform Youtube bietet auch in anderen Bereichen Anlass für Rechtsstreitigkeiten. Insbesondere das Thema Schleichwerbung in Youtube Videos ist gerade hochaktuell. Mehr dazu hier: Die Abgrenzung zwischen unzulässiger Schleichwerbung und zulässiger Produktplazierung bei Youtube