Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil zu elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken gefällt. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat diese Entscheidung nun kritisiert.

Nach dem Urteil des BGH dürfen Bibliotheken ihren Bestand digitalisieren und den Nutzern zur Verfügung stellen. Diese dürfen sich dann sowohl die Bücher ausdrucken, als auch auf einen USB-Stick speichern, so die Richter.

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Schaden für Verlage

Der Börsenverein sieht darin einen erheblichen Schaden vor allem für Wissenschaftsverlage. „Wenn die Hauptzielgruppen wissenschaftlicher Werke – nicht nur von Lehrbüchern – sich gratis an den Download-Stationen der Bibliotheken versorgen, dann gibt es keine wirtschaftliche Basis mehr dafür, dass künftig solche Werke überhaupt noch entstehen können“, so der Vorsitzende des Urheber- und Verlagsrechtsausschusses des Börsenvereins Gerhard-Jürgen Hogrefe.

Auch wenn Bibliotheken nach § 52b des Urheberrechtsgesetzes für ihre Nutzungen eine angemessene Vergütung an eine Verwertungsgesellschaften zahlen, komme diese Auslegung des Urheberrechtsgesetzes einer vollständigen Enteignung der Verlage gleich, so die Meldung des Börsenvereins weiter.

Appell an Regierung

Heinrich Riethmüller, Vorsteher des Börsenvereins, sieht nun die Politik in der Pflicht: „Die Bundesregierung muss nun erklären, ob sie die Zukunft der universitären Lehre in Deutschland in immer weitergehenden Urheberrechtsschranken sieht, die keinen Raum für eine Vielfalt an hochwertigen Lehrmedien mehr lassen. Zudem möchten wir wissen, ob und mit welchen Maßnahmen das bewährte Instrument gemeinsamer Verwertungsgesellschaften von Urhebern und Verlagen politisch geschützt werden soll.“

Man wolle nun die Begründung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs abwarten, um gemeinsam mit dem Verlag Eugen Ulmer zu prüfen, ob man gegen das Urteil Verfassungsbeschwerde einlegen werde, so die Meldung des Börsenvereins weiter.