Die EU-Kommission verlangte bislang von seinem Mitgliedsländern die Ratifizierung des ACTA-Abkommens. Doch die dagegen vorgebrachten juristischen Bedenken haben jetzt anscheinend Wirkung gezeigt.
Bei dem ACTA-Abkommen handelt es sich um ein völkerrechtliches Abkommen, das die EU mit ihren Mitgliedsstaaten abschließen möchte. Hierdurch sollen Urheberrechtsverstöße in Form der Produkt- und Markenpiraterie wirksamer bekämpft werden können. Nachdem unter anderem Deutschland, Tschechien und Polen die Unterzeichnung dieses heftig umstrittenen Abkommens verweigert haben, scheint die EU-Kommission nachdenklich geworden zu sein. Hierzu soll jetzt laut aktueller Pressemitteilung der EU-Kommission in Deutschland EU-Handelskommissar Karel De Gucht erklärt haben, dass er den Text dem Europäischen Gerichtshof vorlegen werde. Dieser prüfe, ob das Abkommen mit den europäischen Grundrechten vereinbar sei.
Diesen Schritt begrüßen wir aufgrund der von uns bereits dargelegten juristischen Bedenken insbesondere in Bezug auf die einseitige Bevorzugung der Content-Industrie sowie der mangelnden Transparenz.