Das sind die wahren Alltagsprobleme eines Anwalts. Zur Verteidigung in den tausenden von uns geführten Filesharing-Verfahren benötigen wir die Originalvollmacht des Mandanten. Aus unterschiedlichen – teils nicht nachvollziehbaren – Gründen, vergessen unsere Mandanten manchmal, ihren Unterlagen die Originalvollmacht beizufügen.
Einen wahrlich triftigen Grund allerdings hatte der Mandant, der uns in der vergangenen Woche mit seiner Filesharing-Verteidigung beauftragt hat. Er arbeitet auf der Neumayer-Station in der Antarktis. Nächster Kontakt zur Außenwelt: Mitte November. Bei minus 31 Grad Außentemperatur konnte diesen Menschen auch die eisige Filesharing-Abmahnung nicht schockieren. Ich hoffe mal, die Gegenseite – die laufend der Meinung ist, wir würden nur ins Blaue hinein Behauptungen aufstellen – glaubt uns diesmal, dass wir die Vollmacht erst Ende November nachliefern können.
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