Durch eine Fotomontage, die einen Polizisten mit der SS vergleicht, würden die Verbrechen der SS relativiert und verharmlost werden – so entschied nun das OLG Hamm. Der betroffene Polizist müsse sich die Fotomontage nicht gefallen lassen. Der Mann, der das Foto auf Facebook postete, wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.

Ein Corona-Leugner aus Paderborn postete auf Facebook eine Fotomontage, in der er einen Polizisten mit der SS verglich. Dafür wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt. Bei der erstellten Montage und dem Vergleich handele es sich laut dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm nicht um einen Beitrag zur Meinungsbildung in der Corona-Pandemie (Entsch. v. 27.06.2023, Az. 4 ORs 46/23).

Das OLG Hamm entschied, dass es sich bei den gewählten Symboliken um das verbotene Zeigen verfassungsfeindlicher Kennzeichen handele. Der Mann aus NRW postete im November 2020 ein Foto, auf dem jeweils halbseitig ein Foto des Hamburger Pressesprechers der Polizei und ein Bild des SS-Obersturmführer Werner Ostendorff mit SS-Abzeichen und Totenkopf abgedruckt war. Der Bundesgerichtshof (BGH) führte einst auf, dass durch das Verbot dieser Symboliken verhindern werden solle, dass Zeichen dieser Art in der Öffentlichkeit wiederbelebt würden.

Vergleich war unsäglich und verharmlosend

Die Richter aus Hamm waren der Ansicht, der Polizist müsse eine Beleidigung dieser Art nicht hinnehmen – schließlich würden die Verbrechen der SS so relativiert und verharmlost werden. Das Gericht sprach dabei von einem kommunikativen Tabu. Zwar habe der Corona-Leugner aus Paderborn die Montage nicht selbst erstellt. Insbesondere bei schriftlichen Äußerungen sei jedoch ein höheres Maß an Vorsicht geboten – auch und sogar erst recht bei Beiträgen im Internet und den sozialen Medien. Die Fotomontage, die den Sprecher der Hamburger Polizei während des G20-Gipfels zeige, habe sich schnell im Netz verbreitet. Zu lesen war der Spruch: „Wess Brot ich ess, des Lied ich sing – ich führe nur Befehle aus“.

Was im Internet landet, bleibt im Internet

Das Gericht betonte, wie schnell sich Bilder dieser Art im Netz verbreiten würden und erinnerte daran, dass Fotos, die im Internet landen, wohl nie ganz aus dem Internet verschwinden würden – selbst wenn das Original gelöscht werde. Der vorsitzende Richter nannte den Vergleich der Polizei mit der SS „unsäglich“ und sprach dem Foto einen meinungsbildenden Charakter ab. Insbesondere sei zwischen der Fotomontage und der zu Pandemiezeiten geführten Politik kein direkter Zusammenhang erkennbar gewesen.

Kein Dokument der Zeitgeschichte

Die Richter aus Hamm wiesen auch zurück, dass es sich bei dem Foto des Polizeibeamten um ein Dokument der Zeitgeschichte handele. Schließlich habe der betroffene Sprecher der Hamburger Polizei Abstriche beim Persönlichkeitsrecht und Kunsturhebergesetz machen müssen. Allerdings sei ein Bezug zum G20-Gipfel auf der Fotomontage nicht zu erkennen gewesen. Daher sei der Beamte auch keine Person der Zeitgeschichte.

Das OLG Hamm ist das dritte Gericht, das sich mit diesem Fake-Foto befassen musste. Zuvor hatte das Amtsgericht (AG) Paderborn den Mann zu einer Geldstrafe von 600 Euro wegen Beleidigung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verurteilt. Der Paderborner ging dagegen vor dem LG Paderborn vor – die Strafe wurde dann auf 400 Euro herabgesetzt. Das OLG bestätigte nun das Urteil. Der Angeklagte müsse eine Geldstrafe in Höhe von 400 Euro zahlen. Dass die Strafe durch das Urteil des OLG Hamm nicht höher ausfallen konnte, lag an den von der Staatsanwaltschaft eingelegten Revisionsgründen. Das Urteil des OLG ist rechtskräftig,

Der Kläger selbst war bei der Verhandlung in Hamm nicht anwesend. Er ließ sich von seinem Anwalt nach der Verhandlung über das Ergebnis informieren. Der Corona-Leugner hatte die Fotomontage im November 2021 aus seinem Facebook-Account gelöscht und sich bei dem Polizeibeamten entschuldigt. Er verwies darauf, dass ihm die Rechtslage zu diesem Zeitpunkt unbekannt gewesen sei.

agü/ezo