Erst kürzlich hatte die GEMA den Verein Musikpiraten e.V. auf Schadensersatz verklagt. Grund dafür war die Veröffentlichung eines Musikstücks unter Pseudonym auf einem Sampler mit Creative-Commons-Lizenzen. Das LG Frankfurt kam in dem Fall zu dem Urteil, dass wenn der Urheber eines Titels nicht namentlich bekannt ist, die Gema-Vermutung, die pauschal voraussetzt, dass die GEMA den Urheber des Stücks vertritt, gilt. Nun hat die GEMA in fünf weiteren Fällen Forderungen für Lizenzgebühren an den Verein gestellt.
Diesmal geht es um die Gewinner-Titel des Free! Music! Contests 2012, so die Meldung der Musikpiraten. Dazu gehöre auch die Band Texasradiofish, die mit ihrem unter Pseudonym veröffentlichten Song Stein des Anstoßes für die erste Auseinandersetzung mit der Gema waren.
Unter anderem beansprucht die Gema Lizenzgebühren für den Song „Von Freiheit nicht genug“ des Berliner Rappers Tapete. Dieser ist offiziell kein Mitglied der Gema und hat mittlerweile seinen Künstlernamen Tapete amtlich in seinen Personalausweis eintragen lassen. Jedoch reichen, um die Gema-Vermutung zu widerlegen, keine Pseudonyme aus, sondern man muss den bürgerlichen Namen offenlegen. Der Rapper Tapete sagte gegenüber den Musikpiraten: „Die GEMA wird meine Adresse und meinen bürgerlichen Namen nur mit klassischer Detektivarbeit herausfinden können. Ich bin kein Mitglied und profitiere nicht von den vielfach beschworenen Vorteilen dieses Vereins, und trotzdem soll ich immer wieder meine kostbare Zeit dafür aufwenden, dies zu beweisen?“
Der Vorsitzende des Vereins Musikpiraten e.V. Christian Hufgard fordert daher, die Gesetzesgebung der Gema-Vermutung zu ändern. „Eine einfache Überprüfungspflicht, ob ein Werktitel bei einer Verwertungsgesellschaft angemeldet wurde, würde der freien Kunstszene massiv helfen. Wir leben ja nicht mehr im letzten Jahrtausend, wo für so eine Überprüfung von Hand hunderte von Ordnern gewälzt werden müssen. Außerdem ist es ja auch heute schon so, dass Urheber kein Geld von der GEMA erhalten, wenn sie einen Titel nicht anmelden. Zahlen muss der Nutzer dann aber trotzdem dafür“, so Hufgard laut der Meldung des Vereins.