Im Rechtsstreit zwischen dem „Das Boot“-Kameramann Jost Vacano gegen acht ARD-Anstalten ist erneut kein Urteil gefällt worden. Das Landgericht Stuttgart hat das Klageverfahren auf Nachvergütung vertagt.

Das Verfahren werde, so das Gericht, bis zur rechtskräftigen Entscheidung über eine vor dem Landgericht München anhängige Klage ausgesetzt. Vacano hatte dort auf eine Vergütung nach dem „Bestsellerparagrafen“ geklagt, wonach ein (Teil-)Urheber bei überraschend großem Erfolg eines Werkes nachträglich eine zusätzliche Vergütung verlangen kann, wenn die ursprüngliche Vergütung „in einem auffälligen Missverhältnis“ zu den Einnahmen steht.

Bereits in einer mündlichen Verhandlung am 27. Juli 2011 hatte das Stuttgarter Gericht darauf verwiesen, dass in Bezug auf den „Bestsellerparagrafen“ noch nicht alle Rechtsfragen geklärt seien. Und falls Vacano vom Münchner Gericht weitere Zahlungen zugesprochen werden würden, sei dies für die Entscheidung des Stuttgarter Gerichts möglicherweise relevant.