Der Bundesrat hat sich in einer Stellungnahme fast gänzlich mit dem Entwurf des Leistungsschutzrechts einverstanden erklärt. 

Zwar hatten der Rechts-, der Kultur- und der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats Anfang des Monats eine Empfehlung veröffentlicht, in dem sie den Referentenentwurf des Leistungsschutzgesetzes als ungerecht kritisierten, ungeachtet dessen hat der Bundesrat sich aber weitestgehend für den Entwurf ausgesprochen.

Ausschüsse: LSR wägt nicht sorgfältig zwischen Interessen beider Seiten ab

In der Empfehlung der Ausschüsse hieß es bezüglich des Aspekts, mit dem Leistungsschutzrecht einen fairen Interessenausgleich schaffen zu wollen: „Diesen Interessenausgleich leistet der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf nicht in ausreichendem Maß. Er wägt nicht sorgfältig zwischen den Interessen der Presseverleger und Journalisten auf der einen so- wie denen der Internet-Plattform- und Suchmaschinenanbieter auf der anderen Seite ab.“

Stellungnahme Bundesrat

Der Bundesrat hat sich nun in einer Stellungnahme zum geplanten Leistungsschutzrecht weitestgehend hinter den Entwurf gestellt. Einer der Kritikpunkte war lediglich  die Tatsache, dass man prüfen müsse, ob „der Einzug und die Verteilung der Vergütung für die Einräumung von Nutzungsrechten an dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage durch eine Verwertungsgesellschaft erfolgen müsse“, so die Stellungnahme des Bundesrats. Der Entwurf sehe keine Verwertungsgesellschaftspflichtigkeit vor, jedoch würde eine solche würde „die Praktikabilität der Regelungen deutlich erhöhen“, so die Begründung des Bundesrates.

Auch müsse die Formulierung bezüglich der einjährigen Schutzfrist der Verlegerleistung insofern geändert werden, dass auch dem Laien deutlich werde, dass nach Ablauf eines Jahres Presseerzeugnisse nur ohne Einschränkungen veröffentlicht werden können, wenn das Presseerzeugnis nicht über urheberschutzwürdige Inhalte verfüge, so der Bundesrat in seiner Stellungnahme.

Der Gesetzentwurf des Leistungsschutzrechts steht seit seiner Bekanntgabe in der Kritik.