Das Landgericht Mannheim hat entschieden, dass NOKIA durch die Verwendung einer bestimmten Technologie das Patentrecht eines anderen Unternehmens verletzt haben soll. Dieses Urteil kann gravierende Folgen für NOKIA haben.
Bei dem Patent geht es um eine Technologie, die von Nokia in fast allen UMTS fähigen Handys verwendet haben soll. Sie dient unter anderem dazu, dass die Mobilfunkbetreiber die Benutzer Prioritäten zuordnen können. Hierdurch soll ermöglicht werden, dass in Krisensituationen Notfalldienste eine höhere Priorität erhalten, damit diese sich trotz einer Überlastung des Netzes untereinander austauschen können. Hierzu behauptete die Firma IPCom, hatte sie das das Verwertungsrecht an diesem Patent von der Firma Bosch erworben habe.
Das Landgericht Mannheim gab der Klage in erster Instanz statt. Die Richter gehen in ihrem Urteil vom 18.02.2011 davon aus, dass Nokia durch die Nutzung dieser Technologie in seinen Mobilfunktelefonen das Patentrecht von IPCom verletzt hat (Az. 7 O 100/10). Hierzu erließ es bezüglich der betroffenen Handys gegen NOKIA ein Verkaufsverbot, das von IPCom gegen eine Sicherheitsleistung von 30 Millionen € vorläufig vollstreckt werden kann. Würde diese Firma von dieser Befugnis Gebrauch machen, so wäre das für NOKIA ein folgenschwerer Einschnitt. Hierzu soll ein Sprecher von NOKIA erklärt haben, dass diese Technik vorsichtshalber bereits aus den Handys entfernt worden sei. Möglicherweise sind von dem Urteil auch noch andere Handyhersteller betroffen, die diese Technik ebenfalls verwenden.
Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nokia bleiben jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder das Führen von Lizenzverhandlungen oder die Einlegung einer Berufung. Derzeit steht noch nicht fest, wozu sich NOKIA entscheidet.
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http://beck-aktuell.beck.de/news/lg-mannheim-nokia-unterliegt-in-patentstreit-mit-ipcom
http://www.bild.de/BILD/Newsticker/digital-telegramm/2011/02/20/digital-nokia-urteil.html