Der Verein der Musikpiraten erwägt eine Strafanzeige gegen die GEMA. Grund dafür ist eine Rechnung, die nach seiner Darstellung unberechtigt ist.
Bei der Organisation der Musikpiraten handelt es sich um einen eingetragenen Verein, der der Piratenpartei nahesteht und sich vor allem gegen eine Verschärfung des Urheberrechtes im privaten Bereich wendet. Ein ganz besonderes Augenmerk setzt der Verein dabei auf die Verwertungsgesellschaften wie die GEMA. Er kritisiert die in § 13c Abs. 2 UrhWahrnG niedergelegte sogenannte GEMA-Vermutung, wonach die Produktion einer CD in Deutschland stets von ihr freigegeben werden muss. Das gilt auch dann, wenn die betreffenden Künstler gar nicht Mitglied der GEMA sind. In diesem Fall darf sie allerdings keine Rechnung ausstellen.
Und genau das soll laut Musikpiraten passiert sein. Laut einer aktuellen Nachricht auf Telepolis vom 07.10.2011 sollen die Musikpiraten zwei CDs mit insgesamt 19 Musikstücken unter einer Creative Commons-Lizenz veröffentlicht haben. Diese sollen von Künstlern stammen, die nicht dieser Verwertungsgesellschaft angehören. Trotzdem seien der Organisation hierfür seitens der GEMA ein Betrag von insgesamt 701,92 € in Rechnung gestellt worden. Aus diesem Grunde möchte der Verein die GEMA anzeigen. In diesem Fall kommt vor allem eine Strafbarkeit nach § 164 StGB wegen falscher Verdächtigung in Betracht. Der Tatbestand setzt allerdings voraus, dass die GEMA den Verein wider besseres Wissen einer Urheberrechtsverletzung in Form einer Verletzung von Schutzrechten bezichtigt hat. Dies dürfte in der Praxis eher schwer nachweisbar sein. Denn hier gilt im Strafrecht auch der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“.