Dass sich die Betreiber von illegalen Streaming-Portalen wegen gewerblicher Urheberrechtsverletzung strafbar machen, war bereits vor der Schließung des Portals kino.to bekannt. Bei der Frage, ob sich Nutzer ebenfalls strafbar machen, wenn sie diese Streaming-Angebote nutzen, gibt es unterschiedliche Ansichten. Rechtsanwalt Christian Solmecke hat die rechtlichen Hintergründe hier ausführlich dargelegt. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich bei legalen Anbietern Filme im Internet anschauen oder aber lieber eine DVD kaufen.
Zwar ist man damit als Endverbraucher auf der sicheren Seite ist, doch stellt es nicht absolut sicher, dass das Produkt im Zuge seiner Produktion juristisch nicht belangbar ist. Unter anderem stellt sich nämlich die Frage, welche DVD-Presswerke ordnungsgemäß DVD-Lizenzen an die Erfinder der DVD oder die Lizenzgeber, wie z.B. Philips, bezahlen. Allerdings ist das nur für die Branche von Relevanz.
Um für mehr Transparenz bei DVD-Lizenzen zu sorgen, hat das Unternehmen Philips eine Initiative ins Leben gerufen, der sich nun auch das Presswerk OK Media Group angeschlossen hat.
OK Media meldet nun täglich alle produzierten DVD-Video und DVD-ROM an Philips und erhalten individuelle Zertifikate für jede einzelne DVD-Produktion. Somit ist gesichert, dass für die produzierten DVDs die anfallenden Lizenzen gezahlt werden. Dieses Licenced Status Confirmation Document (LSCD) von Philips senden die OK-Medien auf Anfrage auch an ihre Kunden, die somit sicher sein können, dass für ihre Projekte die anfallenden Lizenzen gezahlt werden.
Auf der Seite www.lscdweb.com können alle Presswerke, die sich der Initiative angeschlossen haben, eingesehen werden. In Deutschland sind es 42 Presswerke, die sich der LSCD-Abrechnung angeschlossen haben.