Ebay wird in Zukunft nicht umhin kommen, Auktionen, die mit Adwords beworben werden, aktiv auf Rechtsverletzungen hin zu untersuchen. So entschied das Hanseatische OLG in einem aktuellen Verfahren.
Geklagt hatte der norwegische Produzent des bekannten Kinderstuhls „Tripp Trapp“. Plagiate des Stuhls waren auf der Plattform eBay verkauft worden.
Ad-Words-Anzeigen für die Ebay-Auktionen
Wenn man auf der Plattform Google den Suchbegriff Tripp trapp eingab, wurden dort auch Werbeanzeigen von Ebay angezeigt, die unter anderem auf genau solche Auktionen mit Plagiaten führten. Diese Ad-Words-Anzeigen tauchten auch dann noch auf, nachdem mehrere entsprechende rechtsverletzende Auktionen auf Betreiben des Herstellers gelöscht worden waren. Hiermit wollte sich der norwegische Hersteller nicht abfinden und klagte gegen eBay. Das OLG Hamburg entschied nun in der Berufungsinstanz für den Hersteller. In seiner Entscheidung (Urteil des Hanseatischen OLG vom 04.11.2011, Az. 5 U 45/07) bejahte das Gericht gesteigerte Prüfpflichten der Auktionsplattform für Auktionen, die besonders von ihr beworben werden .
Keine bloß passive Vermittlerrolle
Mit dieser Schaltung von Werbung für die ansprechenden Auktionen gebe die Auktionsplattform die Rolle eines passiven Vermittlers auf und übernehme eine aktive Rolle. Daher sei sie auch in der Verantwortung, die beworbenen Inhalte verstärkt auf Rechtsverletzungen hin zu überprüfen.
Gericht verlangt Sichtprüfung
Für den konkreten Fall bedeute dies, dass die Firma ebay künftig alle entsprechenden Angebote, die mittels Wortfilter gefunden werden, einer Sichtprüfung unterziehen muss. Das Argument von Ebay, das Geschäftsmodell sei darauf angelegt, vollautomatisch abzulaufen, wurde vom Gericht als unerheblich bewertet. Sollte es bei dem Geschäftsmodell darum gehen, einen größtmöglichen Gewinn mit dem geringsten Aufwand und der Inkaufnahme einer ehrheblichen Gefahr für Rechtsgüter Dritter zu betreibe, sei ein solches Modell nicht von der Rechtsordnung geschützt.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieses Falls hat das OLG die Revision vor dem BGH zugelassen.