Im Falle einer Urheberrechtsverletzung reagieren viele darauf spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien mit Abmahnungen, denen üblicherweise hohe Streitwerte zugrunde gelegt werden. Aus dieser Praxis ist eine regelrechte Abmahnindustrie erwachsen, bei denen rigorose Streitwerte zum täglichen Geschäftsmodell gehören. Dies wird von allen Fraktionen des Bundestages kritisiert. Am 24.11.2011 hatte die Linke dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt. Er erlangte trotzdem wenig Zustimmung.

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Halina Wawzyniak (Die Linke) bezeichnete die Abmahnverfahren als „lukratives Geschäft mit der Angst der Bürger, durch die Androhung ungeheurer Kosten“. Sie forderte eine Beschränkung der Abmahnkosten und fand damit bei Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger Zuspruch. Während für Unionsabgeordneten Ansgar Heveling das Abmahnverfahren ein grundsätzlich legitimes Mittel sei, kritisiert Brigitte Zypries (SPD) den längst überfälligen Gesetzentwurf der Justizministerin. Der Entwurf der Linken sei ihrer Meinung nach „nicht ausgereift“.

Das Ziel der FDP sei ebenfalls eine nachvollziehbare Streitwertermittlung. Jerzy Montag (Bündnis 90/ Die Grünen) erkennt die Problemdarstellung der Linken an und kritisiert die spezialisierten Anwaltskanzleien, die „das Internet nach noch so banalen Verletzungen des Urheberrechts durchrastern und überhöhte Abmahngebühren verlangen“. Die Mehrheit ist sich einig, dass das Abmahnverfahren an sich das richtige Mittel zur Rechtsdurchsetzung sei, doch ist immer wieder von „Schwarzen Schafen“ die Rede, gegen deren Geschäftsmodell mit hohen Streitwerte vorgegangen werden müsste. Einstimmig fordern alle Parteien verhältnismäßige Streitwerte.

Quelle: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2011/36741034_kw47_de_urheberrecht/