Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) haben den Beschluss des Koalitionsausschusses, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Internet auf den Weg zu bringen, als wichtigen Schritt begrüßt.

Der Entwurf der schwarz-gelben Koalition sieht ein Leistungsschutzrecht für Verlage im Online-Bereich vor. Demnach sollen künftig gewerbliche Anbieter wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren für die Verbreitung von Zeitungsartikel oder ähnlichen Presseerzeugnissen im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen. Somit „werden die Presseverlage an den Gewinnen gewerblicher Internet-Dienste beteiligt, die diese – mit der bisher unentgeltlichen – Nutzung der Verlagserzeugnisse erzielen“, so der Beschluss der Koalition. Dies würde bedeuten, dass künftig z. B. Google für Snippets von Presseerzeugnissen in der Suchergebnisleiste zahlen müsste.

Zudem sollen auch Urheber „eine angemessene finanzielle Beteiligung an der Verwertung des Leistungsschutzrechts“ erhalten. Die Abwicklung der Entgeltverteilung soll über eine Verwertungsgesellschaft laufen. Für private User sollen Presseerzeugnisse weiterhin nicht vergütungspflichtig bleiben, auch in der gewerblichen Wirtschaft bleibe „das Lesen am Bildschirm, das Speichern und der Ausdruck von Presseerzeugnissen kostenfrei“, so der Entwurf der Koalition.

Nach Ansicht von BDVZ und VDZ sei das Leistungsschutzrecht zwar „keine hinreichende, wohl aber eine notwendige Bedingung für den Erhalt einer freien und staatsunabhängig finanzierten privaten Presse im digitalen Zeitalter“, so die Meldung des BDVZ.

Der BDVZ hat eine Liste mit Argumenten und Fakten zum Leistungsschutzrecht erstellt, die Sie hier nachlesen können.