Derzeit geht die Rechtsanwaltskanzlei C-S-R aus Ettlingen gegen die unerlaubte Verwertung von pornographischen Filmen vor. Die Kanzlei CSR vertritt dabei die Gedast GmbH, die Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrecht an des Filmen der Herstellerfirma Purzel Video GmbH sein soll. Wie üblich werde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt, sowie Zahlung einer Kostenpauschale von 1.300,00 €.? Des Weiteren wird ein Gegenstandswert in Höhe von 30.000,00 € zugrundegelegt.
Unabhängig von der Frage, ob den abgemahnten Filmen überhaupt urheberrechtlicher Schutz zuteil wird, sollte die vorgeschlagene Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden.
Bevor eine Unterlassungserklärung abgegeben wird, sollte jedoch darüber nachgedacht werden, ob man nicht besser ein umfassende vorbeugenden Unterlassungserklärung abgeben soll. Es empfiehlt sich, einen auf dem Gebiet der Filesharing-Abmahnungen versierten Anwalt mit der Entwicklung einer abgeänderten und ggf. vorbeugenden Unterlassungserklärung zu beauftragen. Oftmals können auch die mit den Abmahnungen verlangten Zahlungen zurückgewiesen werden. Die hierauf spezialisierte Kanzlei Wilde & Beuger steht Ihnen gerne kompetent zur Seite. Sie können sich unter der Filesharing-Hotline 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) unverbindlich und diskret beraten lassen. Oder Sie nutzen unseren Chat (am linken Rand).