Schulbuchverlage blasen zum Kampf gegen Verletzungen von Urheberrechts- und Verwertungsrechtsverletzungen an deutschen Schulen. Lehrervertreter sind entsetzt und wollen mit „Dienst nach Vorschrift“ reagieren.

Ein jetzt bekannt gewordener Vertrag zwischen den Bundesländern und den Schulbuchverlagen hat einen Sturm der Entrüstung bei den Betroffenen hervorgerufen. Es wurde vereinbart, dass die Schulträger mit einer „Plagiatssoftware“ digitale Kopien von Unterrichtsmaterialien ausfindig machen sollen. Wer erwischt wird, muss mit „disziplinarischen Maßnahmen“ rechnen, so der Vertragswortlaut.

Der Philologenverband sieht in der Vereinbarung einen „Skandal“ – Verbandschef Heinz-Peter Meidinger verlangte, den Deal zwischen Kultusministern und Schulbuchverlagen sofort rückgängig zu machen. Außerdem würden solche Kontrollen massiv in die Privatsphäre der Lehrer eingreifen, die zur Unterrichtsvorbereitung schließlich auch ihre privaten Rechner nutzten.

Der Verband Bildung und Erziehung sieht das Ansehen der Lehrer in Gefahr. Man könne unsere Pädagogen nicht per se als Raubkopierer verunglimpfen. Wirksames Protestmittel sei nun „Dienst nach Vorschrift“ zu machen und die Schulbehörden mit Bestelllisten von Unterrichtsmaterial einzudecken. Die mangelnde Bereitstellung von Mitteln mache das Kopieren uns Scannen von Büchern und Arbeitsmaterial – auch aus aktuellen Werken – überhaupt erst notwendig.

Die Verlage lassen die Vorwürfe nicht gegen sich gelten. Der Begriff „Schul-Trojaner“ sei zunächst schlicht falsch, da man die Kontrolle ja nicht heimlich durchführe. Außerdem würde der Datenschutz bei jedem einzelnen Schritt berücksichtigt, die Privatsphäre der Lehrer sei zu keiner Zeit in Gefahr. Letztlich würde der enorme Schaden, der den Schulbuchverlagen durch unzulässige Kopien entstehen würde, die Maßnahme in jedem Fall rechtfertigen.