Nach der Schließung der Raubkopier-Plattform Megaupload steigen die Nutzerzahlen von anderen Filehostern stark an. Das gilt vor allem für Rapidshare. Die Schweizer Musikindustrie macht dem Rapidshare schwere Vorwürfe.

Laut einem Bericht unter handelszeitung.ch behauptet der in der Schweiz ansässige Verband der Musikindustrie IfPi, dass Rapidshare angeblich für eine große Anzahl von Urheberrechtsverletzungen bei geschützter Musik verantwortlich sei. Dabei beruft sich die Musiklobby sich unter anderem auf einige Entscheidungen von Deutschland, die richtungsweisend sein sollen. Dabei beruft man sich gerne auf einen Beschluss des Landgerichtes München I, wonach Rapidshare alle Kopien eines Albums vom Server entfernen musste.

Inwieweit Sharehoster wie Rapidshare für die illegale Verbreiten und den Download seiner Nutzer zur Verantwortung gezogen werden darf, ist jedoch unter den Gerichten in Deutschland sehr umstritten. Kürzlich hatte das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 21.12.2010 (Az. I-20 U 59/10) entschieden, dass jedenfalls normalerweise keine Prüfungspflicht besteht. Demgegenüber hat das Landgericht Hamburg nicht nur erneut klargestellt, das es bei seiner strengen Linie bleibt. Es hat sogar die Anforderungen an die Prüfungspflicht noch verschärft, in dem es sie auf gängige Linksammlungen erstreckt. Denn niemand kann sagen, was darunter genau zu verstehen ist, so dass Sharehoster-Dienste hier der Willkür der Gerichte ausgeliefert sind. Die Überprüfung von Linklisten ist aufgrund des damit verbundenen hohen Aufwandes selbst dann eine Zumutung, wenn sich bereits eine Rechtsverletzung ereignet hat. Weil die Düsseldorfer Richter unter anderem wegen der anderslautenden Rechtsprechung des Oberlandesgerichtes Hamburg die Revision zugelassen haben, wird der Bundesgerichtshof eine Grundsatzentscheidung treffen.

Hierzu sind vor allem die folgenden Beiträge unserer Kanzlei interessant:

OLG Düsseldorf: Sharehoster-Dienst Rapidshare haftet nicht für Urheberrechtsverletzung seiner Nutzer

LG Hamburg: Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer

Constantin Film erwirkt einstweilige Verfügung gegen Rapidshare