Der Filmverleiher Senator hat vor dem Bundesgerichtshof einen Sieg gegen die Filehoster-Plattform RapidShare errungen. Über den Server von RapidShare war der Film „Der Vorleser“ zum Download angeboten worden.
RapidShare ist es demnach unter Strafandrohung verboten, den Film „Der Vorleser“ öffentlich zugänglich zu machen oder Angebote Dritter auf den eigenen Seiten zur Verfügung zu stellen, so die Meldung von Senator.
Senator habe RapidShare zuvor mehrmals aufgefordert, die illegale Verbreitung des Films zu unterbinden und eine Unterlassungserklärung abzugeben, so die Meldung von Senator. Da RapidShare dem nicht nachgekommen war, habe das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung erlassen. Danach habe Senator eine Hauptsacheklage vor dem Landgericht Hamburg erhoben.
Gegen das Urteil des Landgericht Hamburgs ist RapidShare vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht vorgegangen und musste ebenfalls eine Niederlage einstecken. Der Bundesgerichtshof hat nun die Entscheidung des OLG bestätigt, so die Meldung von Senator weiter.
Helge Sasse, Vorstandsvorsitzender der Senator Entertainment AG, begrüßte das Urteil: „Ohne den wirksamen Schutz unserer Investitionen in Filme gibt es irgendwann viele Filme nicht mehr, die wir gerne gesehen hätten. Deshalb ist die Entscheidung des BGH ein guter Tag für die Produzenten und Verleiher von Filmen.“
Erst vor einigen Tage hatte der BGH die Prüfpflichten von Rapidshare nach einer Abmahnung bestätigt.
Im vergangenen Jahr hatte bereits die Produktionsfirma Constantin vor Gericht einen weiteren Sieg gegen den Internetdienst RapidShare eingefahren. Das Oberlandesgericht München wies die Berufung des Sharehosting-Anbieters in drei Verfahren ab. Constantin klagte wegen der Verbreitung illegaler Kopien von Titeln wie “Francesco und der Papst”, “Vorstadtkrokodile 3″ oder “Der Freischütz”.