Der CDU-Abgeordnete Siegfried Kauder setzte sich jüngst für eine Verschärfung des Urheberrechtes nach dem umstrittenen Two-Strikes-Warnmodell ein, das in letzter Konsequenz eine Internetsperre vorsieht. Jetzt musste der Politiker selbst erleben, wie schnell man als Betreiber einer Webseite womöglich eine Urheberrechtsverletzung begehen kann.
Bei Herrn Kauder handelt es sich um einen Politiker der Union, der Jurist und Vorsitzender des Rechtsausschusses ist. Darüber hinaus ist er unter anderem Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände. Wie wir bereits berichtet haben, setzt er sich für einen Gesetzesentwurf ein, der nach dem „Two-Strikes-Warnmodell“ zunächst eine Abmahnung und beim dritten festgestellten Verstoß gegen Urheberrecht eine Sperrung des Internetanschlusses vorsieht. Dieses Vorhaben ist in unseren Augen bedenklich, weil eine derartige Sanktion gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstößt. Denn viele Nutzer sind heutzutage dringend auf das Internet angewiesen.
Jetzt wird dem Hardliner vorgeworfen, dass er selbst eine Urheberrechtsverletzung auf seiner Website begangen haben soll. Dabei geht es um das sogenannte Recht am eigenen Bild. Ein Blogger soll auf seiner Homepage zwei suspekte Bilder entdeckt haben. Diese stammen wohl aus Googles Fotodienst Panoramio, waren aber wohl nicht richtig gekennzeichnet. Hierüber wird etwa von Zeit-Online in einem Beitrag vom 30.09.2011 berichtet. Daraufhin soll er die Bilder entfernt haben. Aber nicht nur das: Er pries den Erfolg seines Gesetzesvorhabens an. Dies kann man der folgenden Stellungnahme entnehmen.
Der Blogger Tobias Raff schreibt auf seiner Webseite, dass er deshalb Herrn Siegfried Kauder wegen Verdacht des Verstoßes gegen die Vorschrift des § 108 Nr. 3 UrhG bei der Staatsanwaltschaft Berlin angezeigt habe. Mal sehen, wie die Sache weitergeht.
Als Betreiber einer eigenen Webseite müssen Sie bei der Verwendung von Fotos aufpassen. Das gilt in besonderem Maße bei Personenbildern.
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