Bislang haben sich die Ermittler auf die Rädelsführer von kino.to konzentriert. Jetzt geraten auch die Werbepartner von kino.to zunehmend ins Visier der Fahnder.

Wie wir bereits berichtet haben, wurde das Raubkopierportal kino.to geschlossen, die führenden Köpfe verhaftet und wegen gewerblicher Urheberrechtsverletzung zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.

Am 11.04.2012 schlug die Generalstaatsanwaltschaft Dresden laut Medienberichten erneut zu. Sie veranlasste Hausdurchsuchungen in mehreren Objekten in fünf Bundesländern. Dabei handelt es sich um Werbepartner und Affiliate-Dienstleister. Im Folgenden wurden zwei Personen verhaftet und kamen in Untersuchungshaft. Ihnen wird Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung zur Last gelegt.

Jetzt bleibt abzuwarten, inwieweit es bei den verhafteten Personen und gegebenenfalls bei weiteren Werbepartnern von kino.to zu Erhebung einer Anklage, der Eröffnung des Hauptverfahrens und schließlich zu einer Verurteilung kommt. Hierzu muss nachgewiesen werden, dass sie wirklich vorsätzlich gehandelt haben. Ihnen muss es darum gegangen sein, die Betreiber als Haupttäter bei der Durchführung ihrer Tat zu unterstützen. Soweit bezüglich des Vorsatzes hinreichende Zweifel bestehen, müssen sie nach dem Grundsatz in dubio pro reo freigesprochen werden.

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