Der Bundesverband der Musikindustrie berichtet auf seiner Website über das BGH-Urteil zum Filesharing
Dr. Florian Drücke, der Geschäftsführer des Bundesverbands Musikindustrie äußerte sich gestern sehr verhalten in Bezug auf das BGH-Urteil zum Filesharing über das wir bereits ausführlich berichtet haben: „Das BGH-Urteil weist in eine bedenkliche Richtung, indem es die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums weiter verkomplizieren und gerade innerhalb der Familien zu Katz-und-Maus-Spielen führen wird. So macht das Urteil auch deutlich, dass erwachsene Kinder im Hause ihrer Eltern eigenverantwortlich handeln und dementsprechend auch selbst für Rechtsverletzungen im Internet belangt werden können. Es ist für alle Beteiligten wichtig, dass bei Haftungsfragen im Internet Klarheit besteht, sowohl in den Familien, als auch auf Seiten der Rechteinhaber. Gerade die jüngsten positiven Entwicklungen im Markt und der gute Zuspruch im legalen Digitalmarkt dürfen nicht davon ablenken, dass nach wie vor in erheblichem Maße die Rechte der Kreativen und ihrer Partner verletzt werden. Wir und andere Vertreter der Kultur- und Kreativwirtschaft drängen seit Jahren darauf hin, dass diese wichtigen Fragen zur Rechtssicherheit im digitalen Raum endlich geklärt werden.“
Wir sind der Ansicht, dass das BGH-Urteil alles andere als bedenklich war. Es ist Eltern nicht zuzumuten ihre Kinder anlasslos zu überwachen und schon gar nicht, wenn es sich dabei um volljährige Kinder handelt. Dies wäre nicht in Einklang mit dem familiären Vertrauensverhältnis zu bringen.