Die Frankfurter SoundGuardian GmbH versendet derzeit Schreiben und fordert betroffene Unternehmer dazu auf, hohe Summen zu zahlen, da diese Musik ohne entsprechende Lizenz auf ihrem gewerblichen Social-Media-Account genutzt haben sollen. Die Schreiben erinnern an die Abmahnungen von IPPC Law. Zahlen Sie keinesfalls vorschnell die geforderte Summe. Wir von WBS.LEGAL stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.

Dass aktuell die Berliner Kanzlei IPPC Law (Storkower Str. 158, 10407 Berlin) bundesweit zahlreiche unternehmerisch Tätige abmahnt, die Musikstücke aus den Social-Media-Bibliotheken für ihre Postings und Reels verwenden, darüber haben wir erst vor kurzem berichtet. Hinter IPPC Law steckt der uns seit vielen Jahren bekannte Abmahnanwalt Daniel Sebastian, gegen den wir bereits Tausende Mandanten im Filesharing-Bereich vertreten.

Dieser mahnt z.B. den Song Pedro der Künstler Jaxomy x Agatino Romero x Raffaella Carrà der Rechteinhaber B1 Recordings GmbH ab und verlangt neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung Tausende Euro + hinzukommende Anwaltskosten, die es ebenfalls in sich haben. Hat man mehrere Musikstücke über einen längeren Zeitraum genutzt, können das schnell auch Summen in fünfstelliger Höhe sein.

Zahlungsaufforderung von Soundguardian

Nun tritt ein weiterer Akteur auf den Plan. Uns liegen aktuell einige Zahlungsaufforderungen der SoundGuardian GmbH (Schumannstr. 27, 60325 Frankfurt) vor. SoundGuardian selbst versteht sich laut ihrer Webseite als Rechteagentur und lizenziert Musik für Soial-Media-Accounts. Hier geht es inhaltlich vergleichbar zu den Abmahnungen von IPPC ebenfalls immer um die Nutzung von Musik auf gewerblich verwendeten Social-Media-Profilen.


Jetzt gegen Ihre Abmahnung vorgehen

Schritt 1 von 2


Wenn auch Sie eine Abmahnung wegen der Nutzung von Musik auf Instagram oder einer anderen Social-Media-Plattform erhalten haben, können wir Sie fachkundig unterstützen. Füllen Sie das Formular unverbindlich aus, um eine kostenfreie Ersteinschätzung von einem unserer erfahrenen Experten zu erhalten.
Bitte platzieren Sie hier die URL zu dem Social-Media-Beitrag, auf den sich die Abmahnung bezieht.
Max. Dateigröße: 2 GB.
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„Mein kleines Herz (Bam Bam)“ von Darius & Finlay & MartinBepunkt & Shaun Baker

In einer der Zahlungsaufforderungen wird so der Song „Mein kleines Herz (Bam Bam)“ des Künstlers Darius & Finlay & MartinBepunkt & Shaun Baker“ abgemahnt.  Soundguardian schreibt, sie seien der exklusive Inhaber der Nutzungsrechte an dieser Tonaufnahme.

Das abgemahnte Unternehmen habe den Song in einem TikTok-Video verwendet und es so öffentlich zugänglich gemacht. Der Song sei mindestens in einem Zeitraum von rund zwei Wochen abrufbar gewesen und nachweisbar dokumentiert worden. Dazu hätten die notwendigen Rechte gefehlt.

Mit dem Schreiben möchte man den Betroffenen die Gelegenheit geben, die fehlende Lizenzierung nachzuholen. Die Höhe der Lizenzvergütung richte sich dabei u.a. nach der Popularität der verwenden Tonaufnahme, der Art und Dauer der Verwendung, der Viralität, der Klickzahlen, der Dauer der Musikeinblendung im Video oder das Produktionsbudget sowie die Reichweite der Plattform.

Forderung über 16.400 Euro

Und dann kommt der Hammer: Es werden 16.400 Euro zzgl. 7% Umsatzsteuer gefordert. Unter Fristsetzung von rund 10 Tagen, solle man mitteilen, ob man das Angebot annehme. Eine Einverständniserklärung solle man „ganz einfach“ auf der Webseite von SoundGuardian abgeben. Diese Einverständniserklärung ist nichts anderes als die Annahme eines „Vergleichsangebotes“, bei dessen Annahme man sich tatsächlich zur Zahlung des geforderten Betrages verpflichtet. Wer die Frist verstreichen lässt, dem droht man im Schreiben vorsorglich schon einmal an, weitere Ansprüche geltend zu machen.

Das Schreiben sollten Sie ernst nehmen und innerhalb der geforderten Frist rechtliche Hilfe einholen. Unsere Rechtsexperten von WBS.LEGAL schauen sich Ihren individuellen Fall gerne jederzeit genau an und entscheiden sodann gemeinsam mit Ihnen das ideale Vorgehen. Wir raten dazu, die Ruhe zu bewahren und keine voreiligen Handlungen zu unternehmen. Loten Sie zuvor Ihre Optionen aus, denn diese gibt es immer!

Keinesfalls sollen Sie die geforderte Eiverständniserklärung abgeben oder direkt ungeprüft eine Zahlung vornehmen – auch keine Anzahlung oder eine Ratenzahlung vereinbaren!

Es bedarf zuvor dringend einer juristischen Prüfung, denn es geht hier schließlich um sehr viel Geld Ihr Geld. Nutzen Sie unser Formular und einer unserer Experten ist schnell für Sie da.

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