Insgesamt 30 Parlamentarier und Mitglieder der CDU/CSU, darunter die drei Bundestagsabgeordneten Dorothee Bär, Thomas Jarzombek und Peter Tauber, haben angesichts der aktuellen Debatte zur Entwicklung des Urheberrechts die „Initiative Faires Urheberrecht“ gebildet.
Die Gruppe hat dabei drei Leitlinien für die künftigen Novellen des Urheberrechts formuliert. „Wir treten dafür ein, dass das Urheberrecht verständlicher wird, dass das Fair-Use-Prinzip Einzug findet und wir lehnen Netzsperren ab“, fasst Alexander Kurz, Sprecher der Initiative, die drei Leitlinien in einer Pressemitteilung zusammen. Weiter sagt er: „Unser Ansatz ist nicht abschließend, wir möchten Anstoß für die parteiinterne als auch die öffentliche Debatte geben und dadurch den netzpolitischen Kurs der Union prägen.“
Besonders im Zuge der Debatten um Netzsperren infolge von Urheberrechtsverletzungen wollen die Unionsmitglieder aufzeigen, dass dieser Standpunkt auch in den eigenen Reihen kritisch angesehen wird. Kurz: „Wir sind der Auffassung, dass sich einzelne Abgeordnete hier in Standpunkte verrannt haben, die sowohl gesellschaftlich als auch unionsintern weder gewünscht noch mehrheitsfähig sind. Deshalb muss hier einmal deutlich sichtbar ein Stop-Schild hochgehalten werden.“
Der hessische Bundestagsabgeordnete Dr. Peter Tauber begründet seine Unterstützung wie folgt: „Wir stellen heute zunehmend fest, dass ein Urheberrecht des vordigitalen Zeitalters nicht mehr auf die heutige Welt passt. Gleichzeitig sind die digitalen Staatsbürger viel stärker als früher – oft ohne es zu wissen – mit urheberrechtlichen Fragen konfrontiert. Wir müssen nun dringend darüber nachdenken, wie wir das Urheberrecht der gesellschaftlichen Lebenswirklichkeit anpassen können.“
Die Initiatoren der Kampagnen treten für folgende Leitlinien ein:
1. Rechtsvereinfachung
Die Initiative fordert eine Vereinfachung des Urheberrechts, da es nach ihrer Ansicht kompliziert und bisweilen ungerecht ist und letztlich vom Bürger nur befolgt werden könne, wenn der es auch verstehe. Zudem sei kaum eine Instanz mit dem Urheberrecht zufrieden. So heißt es in der Pressemitteilung der Initiative:
„Mit steigendem Grad der Digitalisierung ist die Gesellschaft zunehmend mit urheberrechtlichen Sachverhalten konfrontiert, da jeder mittels Computer und Internetzugang ein Werk schaffen und es weltweit zur Verfügung stellen kann. In der heutigen digitalisierten Gesellschaft treten infolge dessen auch häufiger Kollisionen von Rechten auf als früher. Zudem werden gerade die im Zuge der letzten beiden Novellen des Urheberrechts getroffenen Wertentscheidungen von breiten Teilen der Bevölkerung nur unzureichend akzeptiert.
Urheberrechtsverletzungen sind in der digitalen Welt an der Tagesordnung – sehr oft schlichtweg aus purer Unkenntnis der geltenden Rechtslage. Bei zukünftigen Änderungen des Urheberrechts muss deshalb darauf geachtet werden, dass jedermann intuitiv verstehen kann, welche Rechte und Pflichten er hat und welche Grenzen zu beachten sind.“
2. Fair-Use-Prinzip
Die künftigen Novellierungen des Urheberrechts sollen auch auf die techischen Entwicklungen reagieren, denn heutzutage sei fast jeder aktive Internetuser mit urheberrechtlichen Sachverhalten konfrontiert. So heißt es in der Pressemitteilung:
„Mit der technischen Durchdringung ändern sich die Verhaltensweisen von Menschen. Was heute noch als Trend für wenige erscheint, kann sich morgen zum etablierten und akzeptierten Verhalten in der Gesellschaft entwickeln. Es ist dem Gesetzgeber nicht möglich, das Urheberrecht jedem dieser Entwicklungsschritte anzupassen. Hierbei muss das urheberrechtliche Schrankenmodell neu justiert werden.
Um in Streitfragen flexibel auf neue technologische Entwicklungen reagieren zu können, muss das Fair-Use-Prinzip ins Urheberrecht aufgenommen werden. Die Kriterien für „Fair Use“ sind so zu definieren, dass Gerichte Entscheidungen treffen können, die der Lebenswirklichkeit entsprechen. Durch eine allgemein verständliche Formulierung der Fair-Use-Kriterien kann die Verständlichkeit des Urheberrechts gesteigert werden. Urheber müssen weiterhin leistungsgerecht vergütet werden, aber ein Urheberrecht für das digitale Zeitalter muss auch die berechtigten Interessen der Werknutzer berücksichtigen, um gesellschaftliche Akzeptanz zu erfahren.“
3. Keine Netzsperren
Die oftmals in der letzten Zeit diskutierte Strafe, bei Urheberrechtsverletzung Internetsperren zu verhängen, sei falsch. Gerade in einem Zeitalter, wo das Internet ein Leitmedium sei, könne das Three-Strike-Modell, bei dem sukzessiv das Internet nach drei Mahnungen abgeschaltet werde, keine Lösung sein.
Denn der darin „liegende massive Grundrechtseingriff erscheint spätestens unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit evident verfassungswidrig. Die bestehende Rechtslage sieht derzeit hinreichende zivil- als auch strafrechtliche Sanktionsmöglichkeiten für Urheberrechtsverletzungen vor“, so die Meldung der Initivative weiter.
Aus folgenden Gründen seien individuelle Netzsperren sowohl aus technischen als aus praktischen Gründen nicht durchsetzbar:
„‐ Die Sperrung des Internetzugangs kann einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufs- und Forschungsfreiheit darstellen.
‐ Mit zunehmender Anzahl von Smartphones und Tablet-Computern gehört es zur Lebensrealität, dass vielen Menschen mehr als ein Internetzugang zur Verfügung steht.
‐ Ein entsprechender Sperrmechanismus bei Providern existiert nicht und wäre zudem leicht zu umgehen.
‐ Gerade stationäre Internetzugänge werden typischerweise von mehreren Personen, z.B. einer Familie oder Wohngemeinschaft, genutzt.“
„Netzsperren sind für uns kein Mittel zur Rechtsdurchsetzung“, so die Mitteilung weiter.