Es ist eine der ersten juristischen Auseinandersetzungen von vermutlich vielen. Game of Thrones-Autor George R.R Martin, Bestseller-Autor John Grisham und zahlreiche andere US-Schriftsteller werfen dem Unternehmen OpenAI Urheberrechtsverletzungen vor. So heißt es in einer kürzlich eingereichten Sammelklage, dass die Werke der Autoren ohne Einverständnis zum Training für ChatGPT verwendet worden seien.

Insgesamt haben 17 bekannte Autoren gegen den ChatGPT-Entwickler OpenAI Klage eingereicht. Sie werfen dem Unternehmen für Künstliche Intelligenz (KI) „systematische[n] Diebstahl im großen Stil“ vor. Neben Schadensersatzforderungen wollen sie mit der Klage erreichen, dass ihre Werke von der KI nicht ohne ausdrückliche Genehmigung zur Entwicklung der Algorithmen verwendet werden dürfen.

Sammelklage der Bestsellerautoren gegen OpenAI

Die Klage wurde von der US-amerikanischen Autorenvereinigung Authors Guild stellvertretend für alle betroffenen Schriftsteller bei einem Bundesgericht in New York eingereicht. Die Authors Guild ist Amerikas älteste und größte Berufsorganisation für Schriftsteller. Neben dem wohl bekanntesten Autor George R.R. Martin, schlossen sich unter anderem die amerikanischen Schriftsteller und Schriftstellerinnen David Baldacci, Sylvia Day, Jonathan Franzen und Elin Hilderbrand an.

Der Vorwurf dieser lautet: Das KI-Unternehmen OpenAI trainiere den Chatbot ChatGPT unerlaubt mit ihren urheberrechtlich geschützten Werken. So formuliert die Authors Guild das Ziel, dem geistigen Diebstahl Einhalt zu gebieten und die literarische Kultur zu schützen. Die Entwickler von ChatGPT wollen sich nicht zu den konkreten Klagen äußern. Vielmehr argumentiere OpenAI, dass die Autoren den Umfang des Urheberrechts missverstünden. So müsse das Recht auf faire Nutzung auch Raum für Innovationen wie etwa das Sprachmodell ChatGPT lassen.

Wie funktioniert maschinelles Lernen

Zum Training der KI füttert OpenAI das Sprachmodell ChatGPT mit Texten, die online verfügbar sind. Woher die Texte genau stammen, hat das Unternehmen jedoch nie genau offengelegt. Generell imitiert eine KI menschliche kognitive Fähigkeiten, indem sie die Informationen aus Eingabedaten erkennt und sortiert. Dies geschieht mittels programmierter Abläufe oder durch maschinelles Lernen. Im Rahmen des maschinellen Lernens erlernt ein Algorithmus, durch sich wiederholende Abläufe, eine Aufgabe zu erfüllen. Der Computer erlernt so selbstständig die Strukturen von Daten zu erkennen.

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KI generiertes Game of Thrones Prequel

Neben der Verwendung von Werken ohne Genehmigung, war ein weiterer Vorwurf der Schriftsteller, dass ChatGPT in der Lage sei, von den originalen Werken abgeleitete Versionen zu erzeugen, was folglich den Markt für diese Werke schädige. Um diesen Punkt zu verdeutlichen, wurden in der eingereichten Klageschrift einzelne ChatGPT-Anfragen zitiert. So wurde ChatGPT beauftragt, eine detaillierte Skizze eines Prequels zu Georg R. R. Martins Game of Thrones zu erstellen. Die KI soll dabei eine Erzählung mit dem Titel „A Dawn of Direwolves“ ausgespuckt haben. In diesem Prequel der KI seien die handelnden Personen dieselben wie in den Büchern des Autors „A Song of Ice and Fire“ beschrieben. Hierin sahen die Autoren ein Urheberrechtsverletzung.

Was gilt im deutschen Urheberrecht?

Auch wenn das deutsche Urheberrecht und die amerikanische Copyright law rechtlich verschieden sind, gibt es zu der hier beschriebenen Problemstellung zahlreiche Parallelen.

In einem weiteren Beitrag haben wir bereits umfassend über die deutsche Rechtslage von KI berichtet. So kann Urheber nach dem Gesetz nur ein Mensch sein, der mittels eines geistigen Schaffungsprozesses ein Werk kreiert. Das von den Autoren angeprangerte Lernen mit Trainingsdaten nennt sich im deutschen Recht Data-Mining. Data-Mining ist die automatisierte Analyse von einzelnen Werken, um daraus Informationen zu gewinnen. Bei diesem Prozess findet grundsätzlich eine Vervielfältigungshandlung nach § 16 Urheberrechtsgesetz (UrhG) statt. Gemäß § 44b Abs. 2 UrhG sind jedoch Vervielfältigungen von rechtmäßig zugänglichen Werken für das Text- und Data-Mining zulässig. Nicht zulässig ist hingegen die Vervielfältigung von Inhalten, die durch technische Maßnahmen geschützt sind.

Auch wenn die KI selbst keine urheberrechtlich geschützten Werke erschaffen kann, ist es weiterhin möglich, dass der von einer KI generierte Output das Urheberrecht anderer verletzen kann. Dies könnte der Fall sein, wenn die KI beispielsweise einen Text generiert, der mit einem urheberrechtlich geschützten Werk (fast) identisch ist. Bearbeitungen oder Umgestaltungen eines Werkes dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht werden. Für die Abgrenzung zwischen zulässiger freier Benutzung und zustimmungsbedürftiger Bearbeitung ist also entscheidend, ob das neue Werk einen hinreichenden Abstand zum benutzen Werk aufweist. Das muss im Einzelfall geprüft werden.

jsc