Seit 2008 richtet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) den “Wirtschaftsdialog für mehr Kooperation bei der Bekämpfung der Internetpiraterie” aus. Auch in diesem Jahr haben Diensteanbieter und Rechteinhaber sowie Vertreter des Verbraucherzentrale Bundesverbandes mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Hans-Joachim Otto über Maßnahmen zur Stärkung des Urheberrechts im Internet diskutiert.
Dabei wurde auch eine vom BMWi in Auftrag gegebene Studie über Warnhinweismodelle anderer EU-Staaten als Grundlage für eine gemeinsame Lösungsfindung herangezogen, jedoch konnten sich die Beteiligten nicht auf ein Warnhinweismodell auf freiwilliger Basis einigen, so die Meldung des BMWi. In der Studie wird u. a. ein “sog. vorgerichtliches Warnhinweismodell vorgeschlagen, bei dem der Rechteinhaber über den Diensteanbieter zunächst mehrere kostenlose Warnhinweise versenden lassen kann, ehe er den Auskunftsanspruch gemäß § 101 UrhG betreibt”, so die Angaben des BMWi.
Kampf gegen Anbieter illegaler Inhalte von Priorität
Dennoch seien sich alle Parteien einig gewesen, weiter das Gespräch zu suchen, um die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet voranzubringen. Man habe eine Liste von zehn potentiellen Maßnahmen, wie man geistiges Eigentum im Internet besser schützen könne, die die Grundlage für weitere Diskussionen bilden solle, so die Meldung weiter. Eine Option wäre dabei eine weitreichende Aufklärungskampagne von allen beteiligten Wirtschaftszweigen mit der Unterstützung von Prominenten. Man sei sich zudem einig, dass man beim Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen vor allem gegen die Anbieter illegaler Inhalte vorgehen müsse, z. B. mit internationaler Rechtsdurchsetzung. Zudem wollen die Rechteinhaber gemeinsam mit der Werbewirtschaft eine Initiative etablieren, um künftig auf Portalen, die Urheberrechtsverletzungen begehen, die Werbung zu verringern, so die Meldung des BMWi.