Er woll­te nach ei­ge­nen An­ga­ben le­dig­lich üben – jetzt kos­tet das einen Künst­ler 26.000 Euro. Die Summe muss er als Scha­dens­er­satz an den in­ter­na­tio­nal be­kann­ten deut­schen Maler Leon Lö­wen­traut zah­len, des­sen Bil­der er ko­piert hatte.

Leon Löwentraut vor einem seiner Gemälde, von Adrianbedoy, Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0

Der international bekannte Künstler Leon Löwentraut hat in einem Plagiatsprozess vor dem Landgericht (LG) Düsseldorf einen Erfolg erzielt.

Löwentraut hatte einen anderen Künstler wegen Urheberrechtsverletzungen angeklagt. Dabei ging es um die drei Gemälde Löwentrauts „Burgundy Nights“, “ Horizon“ und „Life Below Water“. Diese hatte der beklagte Künstler als Vorlage verwendet, mit seinem eigenen Namen signiert und anschließend veräußert.

Löwentraut forderte 26.000 Euro Schadensersatz, die ihm das LG Düsseldorf jetzt auch zusprach (Urteil vom 14.08.2024, Az. 12 O 156/24).

Löwentraut-Kunstwerke kopiert und veräußert

Der Künstlerkollege habe die Urheberrechte Löwentrauts an den Bildern in schuldhafter Weise verletzt, befand das LG. Er habe die Kunstwerke kopiert, ohne dass Löwentraut eingewilligt habe, sie dann verkauft, sowie auf seinem Instagram-Kanal veröffentlicht.

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Dabei stimme der Gesamteindruck der Bearbeitungen mit den Originalen überein. Eine eigene schöpferische Leistung des kopierenden Künstlers sah das Gericht nicht. Bei der Höhe des zuerkannten Schadensersatzanspruchs orientierte es sich an den hypothetisch zu beanspruchenden Lizenzgebühren.

Der Hobby-Künstler kann nun noch Berufung am Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf einlegen. Ob er dort mit seiner Argumentation, lediglich Privatkopien angefertigt zu haben, durchdringen würde, kann aber zumindest bezweifelt werden. 

tsp