Es ist ein weiterer Sieg für die Verbraucher im Kampf gegen Volkswagen im Diesel-Abgasskandal. Das OLG Naumburg verurteilt VW zur Zahlung von über 20.000€ an einen Golf-Käufer.
Auch der Motor EA288 ist manipuliert. So hatte u.a. das Landgericht (LG) Offenburg die VW-Tochter Audi und ein Autohaus aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung verurteilt. Der Motor enthält nach Ansicht des Gerichts eine unzulässige Abschalteinrichtung. Wie auch beim Abgasskandal um den EA189, hält der Motor EA288 die EU-Grenzwerte für Stickoxid nur auf dem Prüfstand ein. Damit täuscht der VW-Konzern erneut Öffentlichkeit und Kunden. Die Volkswagen AG ist nun in einem aktuellen Urteil erneut verurteilt worden.
Golf mit manipuliertem EA288 Motor
Der Kläger im vorliegenden Verfahren hatte am 10. Oktober 2017 einen gebrauchten VW Golf VII 2.0 TDI zum Preis von 21.750€ erworben. In dem Golf war der Motor EA288 verbaut, der keinem amtlichen Rückruf seitens des Kraftfahrt-Bundesamtes unterlag. Der Kläger machte aber geltend, dass auch dieser Motor mit der illegalen Software verbaut wurde, die bezüglich des Motors EA189 den ursprünglichen Dieselskandal auslöste. Diese Software erkannte durch die sogenannte Fahrkurvenerkennung, ob sich das Fahrzeug gerade auf dem Prüfstand befindet und verfälschte dadurch die Schadstoffwerte.
Das Gericht folgte dem Vortrag des Klägers und sieht auch im Motor EA288 eine unzulässige Softwareanwendung. Dagegen spricht auch nicht, dass das Kraftfahr-Bundesamt den Motor nicht amtlich zurückgerufen hat. Diesbezüglich geht das Gericht davon aus, dass Volkswagen unter Vorlage entsprechender eigener Messergebnisse an das Kraftfahr-Bundesamt herangetreten ist und das Amt die Angaben, dass keine unzulässigen Abschalteinrichtungen vorliegen würden, einfach ungeprüft übernommen habe. Das beweist aber nicht, dass der Motor zulässig sei.
Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg verurteilte VW deshalb rechtskräftig zur Zahlung von 20.885,71€ an den Kläger wegen sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB), der im Gegenzug das Fahrzeug herausgeben muss. Er muss sich zudem die bereits getätigten Nutzungen anrechnen lassen.
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Das Urteil des OLG Naumburg ist nur eins von mehreren aus den letzten Monaten, das erfreulicherweise die Verbraucherrechte bestätigt. Bezüglich des EA288 Motors steht derzeit auch ein weiteres Verfahren vor dem OLG Düsseldorf kurz vor der Entscheidung – und auch dieses stellte in einem Beschluss schon fest, dass es eine Haftung aus § 826 BGB für möglich hält.
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