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Abgasskandal bei Audi – Rechte als Verbraucher

Audi erfreut sich als sogenannter Premiumhersteller besonders unter PS-Freunden großer Beliebthet. Bereits seit den 1960er Jahren gehört die Automobilmarke zum Volkswagen-Konzern, der seit 2015 jedoch tief im Abgas-Skandal rund um manipulierte Motoren steckt. Und das trifft auch Audi. Auch die Ingolstädter verbauten entsprechende Motoren des Mutterkonzerns.

Auch Audi-Fahrern stehen jetzt Ersatzansprüche zu. Welche Rechte das konkret sind und wie Sie sie durchsetzen können finden Sie hier im Überblick.

Audis Abgasmanipulation

2015 legte das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL erstmals Rechercheergebnisse vor, die zeigen sollten, dass im Volkswagen-Konzern systematisch Betrug gegangen wurde. Betrug am Endverbraucher, dem Fahrzeuge mit falschen Emissionswerten untergejubelt wurden.

Und das ist kein Kavaliersdelikt. Durch eine softwaregestützte Technologie, die in der Steuereinheit des Motors verbaut wurde, erkannten Fahrzeuge automatisiert, wenn sie sich gerade in einem Testverfahren befanden. Stellt das Fahrzeug fest, dass es gerade zum Ziel der Messung betrieben wird, schaltet es in einen verbrauchsarmen und praxisfernen Modus, um weniger CO2 auszustoßen.

Heißt im Umkehrschluss: befindet sich das Fahrzeug nicht in einer Testumgebung, stößt es deutlich mehr Abgase aus, als der Hersteller dies verspricht. Gerichte werden daher später von einer systematischen Täuschung von Verbrauchern sprechen.

Zunächst standen vor allem die Volkswagen-Verantwortlichen im Rampenlicht, die die Entscheidung zur massenhaften Manipulation trafen. Später kommt jedoch ans Licht: die Software wurde maßgeblich im Hause von Audi entwickelt. Auch bei Audi gab es also eingeweihte Verantwortliche. Die strafrechtlichen Prozesse hierzu sind bis heute nicht gänzlich abgeschlossen.

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Bin ich betroffen?

Am 1. Juni 2017 verpflichtete der damalige Bundesverkehrsminister Dobrindt Audi wegen des Einsatzes der softwaregesteuerten Abschaltung im Testverfahren zu einem Komplettrückruf von rund 25.000 Fahrzeugen alleine in Deutschland. Betroffen von dieser Aussage waren damals der Audi A7 und der Audi A8 mit V6- und V8-Dieselmotoren. Diese stammten aus den Baujahren 2008 bis 2013.

Heute weiß man: es waren sogar mehr Fahrzeuge betroffen. Grundsätzlich gilt: zunächst kommt es auf den verbauten Motor an.

In betroffenen Fahrzeugen wurde der EA 189 Dieselmotor in den Hubraumgrößen

  • 1,2 Liter
  • 1,6 Liter und
  • 2,0 Liter

verbaut. Fahrzeugbesitzer können ihrem Fahrzeugschein Informationen hierzu entnehmen. Im Zweifel lässt sich auf der Herstellerseite auch mittels der Fahrzeugidentifizierungsnummer klären, ob im Fahrzeug der entsprechende Motor verbaut wurde.

Später wurde zusätzlich klar: Auch der Motor EA288 ist manipuliert. Wie auch beim Abgasskandal um den EA189, hält der Motor EA288 die EU-Grenzwerte für Stickoxid nur auf dem Prüfstand ein.

Insgesamt sind weltweit 11 Millionen Fahrzeuge betroffen.

Davon…

  • Deutschland insgesamt: 2,5 Millionen
  • VW (inkl. Nutzfahrzeuge): 1,5 Millionen
  • Audi: 0,5 Millionen
  • Skoda: 0,3 Millionen
  • Seat: 0,1 Millionen

(gerundete Zahlen auf Datengrundlage des Kraftfahrbundesamtes)

Betroffene Audi-Modelle

Fahrzeuge mit der EU-Abgasnorm 5 und 6, die sowohl in Audis wie auch Porsches verbaut wurde, sind betroffen. Darunter folgende Modelle:

  • A1
  • A3
  • 8P
  • A4
  • B8
  • A5
  • A6 C6
  • A6 C7
  • Q3
  • Q5
  • TT 8J

Unter den EA288 Motor fallen folgende Modelle:

  • Audi A1 8X
  • Audi A3 8V
  • Audi A4 B8 & B9
  • Audi A5 F5
  • Audi A6 C7
  • Audi Q2 GA
  • Audi Q3 8U

„Es ist vorgesehen, dass alle betroffenen Fahrzeuge in mehreren Wellen zur Umsetzung der technischen Lösungen in die Partnerbetriebe gerufen werden. Sobald es soweit ist, setzen wir uns mit den Haltern der betroffenen Fahrzeuge in Verbindung“, so Audi auf seiner Firmen-Homepage. Dort finden sich außerdem Informationen über die genaue Form der Umrüstung. So werden Fahrzeuge der Hubraumgrößen 1,2 und 2,0 Liter lediglich software-seitig verändert. Fahrzeuge der 1,6 Liter-Größe werden außerdem noch mit einem weiteren Bauteil nachgerüstet.

Die unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen

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Ansprüche gegen den Hersteller

Da Audi zur VW-Gruppe gezählt wird, sind auch zahlreiche Audi-Modelle vom Dieselskandal betroffen. Nehmen Sie mit unserer Hilfe Audi als Hersteller wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung in Anspruch und erhalten Sie so Ihren Wagen gegen eine Kaufpreiserstattung zurück. Alternativ können Sie Ihr Fahrzeug auch behalten und aufgrund der Manipulation eine Wertminderung geltend machen. Wir beraten Sie ausführlich und individuell zur Ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Ansprüche gegen Händler

Ebenso kann es sich lohnen, Ihren Audi-Händler in Anspruch zu nehmen. Sie wollen Ihr Fahrzeug gegen eine Kaufpreiserstattung wieder loswerden? Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten einer Anfechtung oder eines Rücktritts und deren Rechtsfolgen. Möchten Sie ein neues mangelfreies Fahrzeug geliefert bekommen? Wir beraten und unterstützen Sie bei der Geltendmachung eines Nacherfüllungsanspruchs. Natürlich können Sie Ihr Auto auch behalten und im Gegenzug eine Entschädigung für dessen Wertminderung fordern. Auch hier unterstützen wir Sie gerne bei den erforderlichen rechtlichen Schritten.

Ansprüche gegen die Audi-Bank

Wenn Sie Ihren Autokauf durch ein Darlehen bei der Audi-Bank finanziert haben, dann machen Sie von Ihrem Widerrufsjoker Gebrauch und widerrufen Sie mit unserer Hilfe Ihren Vertrag. So können Sie den Kauf Ihres mangelhaften Fahrzeugs auf eine raffinierte Art und Weise rückabwickeln. Sie müssen sich nicht an die 14-tägige Widerrufsfrist halten. Der Widerrufsjoker eröffnet Ihnen ein „ewiges“ Widerrufsrecht, denn in vielen Fällen fehlt es in Kreditverträgen an einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Wenn Sie Ihren Darlehensvertrag mit der Audi-Bank widerrufen, können Sie sich auch von ihrem damit verbundenen Kaufvertrag lösen. In der Folge bekommen Sie gegen Rückgabe Ihres Wagens den gezahlten Kaufpreis bzw. die bisher abbezahlten Darlehensraten zurück. 

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Der Abgas-Skandal im Überblick

  • 2006: Ungefähr zu diesem Zeitpunkt entscheidet VW aufgrund zu hoher Abgaswerte das Steuergerät des Motors VW EA 189 zu manipulieren (So sollten Testungen erkannt und die Leistung so abgeriegelt werden, dass vorgeschriebene Abgaswerte eingehalten werden.)
  • 2015: Das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL veröffentlicht erstmals Rechercheergebnisse, wonach rund 30 leitende Angestellte von VW von den Manipulationen wussten. VW leugnet zu diesem Zeitpunkt noch.
  • September 2015: Die Aktie des Automobilkonzerns bricht in Folge der Medienberichterstattung dramatisch ein.
  • Oktober 2015: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig und das Landeskriminalamt Niedersachsen führen in diversen Geschäftsräumen von Volkswagen Hausdurchsuchungen zur Beweissicherung durch.
  • November 2015: Einleitung eines weiteren Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung (Der Vorwurf: Durch die Falschangaben der Emissionswerte sollen millionenfach falsche Kraftfahrsteuerbescheide ergangen sein.)
  • April 2016: Erste Klagen von Betroffenen werden eingereicht, die eine gerichtliche Feststellung von Schadensersatzansprüchen und Rückabwicklung ihrer Kaufverträge fordern. Im Laufe des Jahres kommen immer mehr Verfahren hinzu.
  • Juni 2016: Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht schaltet sich ein. Im Raum steht der Verdacht auf Marktmanipulation wegen nicht rechtzeitiger Mitteilung von kursrelevanten Informationen durch den VW-Konzern.
  • Juli 2016: Erste Klagen werden gegen die Volkswagen Bank erhoben. Diese soll mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen gearbeitet haben, weshalb hunderttausende Autokredit-Verträge rechtlich angreifbar werden könnten.
  • Januar 2017: Es wird öffentlich bekannt, dass bereits gegen 37 Personen (vornehmlich Mitarbeiter oder Ex-Mitarbeiter von VW) ermittelt wird.
  • Februar 2017: Auch erste Klagen gegen den Hersteller Audi werden eingereicht. Audi soll zusätzlich sogar Manipulationen an Benzinern vorgenommen haben.
  • März 2017: Das Oberlandesgericht Braunschweig beschäftigt sich einem Musterfeststellungsverfahren mit der Frage, ob Anlegern der VW-Aktie Schadensersatz des Kursverlustes zusteht.
  • 11.05.2017: Das erste richtungsweisende Urteil für Verbraucher! Das Landgericht Detmold (und weitere werden folgen) verurteilt einen VW-Händler, einen vom Abgasskandal betroffenen VW Tiguan I zurückzunehmen und ihm stattdessen einen neuen Tiguan II zu liefern. Eine Nutzungspauschale für die zwischenzeitliche Nutzung des Tiguan I musste nicht geleistet werden.
  • April 2017: Erstmals entscheidet ein Oberlandesgericht im Abgasskandal und stellt fest: manipulierte Fahrzeuge können juristisch als „mangelhaft“ bewertet und entsprechende Ansprüche erhoben werden.
  • Februar 2018: Das als sogenanntes „Diesel-Urteil“ bekannt gewordene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stellt fest: Deutsche Kommunen sind dazu berechtigt, eigenständig Dieselfahrverbote zu verhängen.
  • Juni 2019: Das Oberlandesgericht Koblent verurteilt Volkswagen aufgrund von „vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung“ zu Schadenersatz. Der Konzern habe „unter bewusstem Verschweigen der unzulässigen Softwareprommierung“ Fahrzeuge „in Verkehr gebracht“. VW kündigt an, Revision einzulegen.
  • April 2020: VW und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (kurz: VZBV) (Initiator der Musterfeststellungsklage) verständigen sich auf einen Vergleich. Betroffene, die sich auf den Vergleich einlassen, erhalten 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises zurückerstattet. Die Annahme des Vergleichs ist jedoch freiwillig.
  • Mai 2020: In einer Verhandlung lässt der Bundesgerichtshof (kurz: BGH) bereits durchblicken, dass es sich grundsätzlich der Argumentation des Oberlandesgerichts Koblenz anschließt, wonach eine sittenwidrige, vorsätzliche Schädigung besteht, die entsprechende Schadensersatzansprüche zulasse.
  • 23. Februar 2021: weitere angesetzte Verhandlungstage des Bundesgerichtshofs
  • Mai 2021: Auch der EA288 Motor wurde manipuliert.

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Kuriose Fakten rund um den Dieselskandal:

  • 2019 liefen laut VW rund 62.000 Klagen an deutschen Zivilgerichten.
  • Alleine das Klageregister aller rund 300.000 Teilnehmer der Musterfeststellungsklage füllt laut Oberlandesgericht Braunschweig bereits 67.000 Seiten Papier.
  • Auch in den USA laufen juristische Verfahren gegen VW. Dort hatte der Autobauer 2014 einen Marktanteil bei Dieselfahrzeugen von 90 Prozent.
  • Am 5. Oktober 2015 erreichte die Volkswagen mit 86,36 Euro ihren niedrigsten Kursstand. (Am 18. September stand sie noch bei 161,65 Euro).
  • Prozessbeteiligte sprechen mittlerweile von einem „Kaugummi-Prozess“ und rechnen nicht vor 2023 mit einem finalen Urteil des BGH.

Wichtig ist: Entscheidet sich der BGH im Laufe des weiteren Verfahrens für die Verbrauchersicht, erhöhen sich damit auch die Erfolgschancen aller in Deutschland anhängigen und noch einzureichenden Individualklagen gegen Volkswagen. Auch heute noch steht Betroffenen mit ihren Schadensersatzansprüchen der Klageweg offen.

Setzen Sie sich gerne mit uns in Kontakt und wir prüfen kostenlos und unverbindlich Ihre Erfolgsaussichten.

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